Beschwerde OLG prüft mögliche Untersuchungshaft für mutmaßlichen Vergewaltiger

30. Juli 2024, 08:22 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Gera hält nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung weiter an der Untersuchungshaft für einen 30 Jahre alten Tatverdächtigen fest. Die Haft war in der vorigen Woche unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Gegen diesen Beschluss hat die Staatsanwaltschaft nun Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) eingelegt. Noch ist unklar, wann das zuständige OLG Jena zur Sache eine Entscheidung trifft.

Hintergrund ist die mutmaßliche Vergewaltigung zweier Austauschschülerinnen in Gera im vergangenen November. Drei mögliche Haupttäter waren durch die Polizei ermittelt worden. Gegen einen von ihnen hatte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche Haftbefehl erlassen. Das Landgericht Gera hatte nach der Festnahme des Mannes dessen Untersuchungshaft gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Der Eingang zur Staatsanwaltschaft im Justizzentrum Gera.
Die Staatsanwaltschaft Gera hat eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts eingelegt. Bildrechte: picture alliance/dpa | Martin Schutt

Verdächtiger muss sich regelmäßig bei Polizei melden

Unter anderem muss der Mann sich regelmäßig bei der Polizei melden und darf öffentliche Freizeitveranstaltungen nicht besuchen. Laut einem Sprecher begründete das Landgericht den Beschluss damit, dass durch diese Auflagen eine Wiederholungsgefahr eingeschränkt werden kann. Auch würden die sozialen Bindungen des Tatverdächtigen eine Fluchtgefahr verringern.

Hilfsangebote Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung und Vermittlung in das örtliche Hilfesystem an.

MDR (vle/cfr)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 30. Juli 2024 | 11:30 Uhr

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