Beschwerde OLG prüft mögliche Untersuchungshaft für mutmaßlichen Vergewaltiger
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30. Juli 2024, 08:22 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Gera hält nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung weiter an der Untersuchungshaft für einen 30 Jahre alten Tatverdächtigen fest. Die Haft war in der vorigen Woche unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Gegen diesen Beschluss hat die Staatsanwaltschaft nun Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) eingelegt. Noch ist unklar, wann das zuständige OLG Jena zur Sache eine Entscheidung trifft.
Hintergrund ist die mutmaßliche Vergewaltigung zweier Austauschschülerinnen in Gera im vergangenen November. Drei mögliche Haupttäter waren durch die Polizei ermittelt worden. Gegen einen von ihnen hatte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche Haftbefehl erlassen. Das Landgericht Gera hatte nach der Festnahme des Mannes dessen Untersuchungshaft gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Verdächtiger muss sich regelmäßig bei Polizei melden
Unter anderem muss der Mann sich regelmäßig bei der Polizei melden und darf öffentliche Freizeitveranstaltungen nicht besuchen. Laut einem Sprecher begründete das Landgericht den Beschluss damit, dass durch diese Auflagen eine Wiederholungsgefahr eingeschränkt werden kann. Auch würden die sozialen Bindungen des Tatverdächtigen eine Fluchtgefahr verringern.
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MDR (vle/cfr)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 30. Juli 2024 | 11:30 Uhr