Urteil Nach Schießerei in Gera: Angeklagter zu vier Jahren Haft verurteilt
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17. Januar 2025, 11:00 Uhr
Nach einer Schießerei im Mai in Gera hat das Landgericht Gera den Täter wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt. Der 40 Jahre alte Mann muss für vier Jahre in Haft und seinem Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das berichtet die "Ostthüringer Zeitung".
Ein 28 Jahre alter Verwandter, der das Fluchtauto fuhr, wurde zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Hintergrund der Schießerei waren Eifersucht und eine Anzeige beim Zoll, weil das Opfer seine Angestellten in betrügerischer Weise falsch angemeldet haben soll.
Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre und zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch wegen Notwehr.
Mit Schraubendreher und Pistole aufeinander losgegangen
Beide Männer waren in den frühen Morgenstunden des 5. Mai 2024 in der Plauenschen Straße bewusst aufeinandergetroffen. Der verurteilte Täter hatte viermal auf sein Opfer geschossen, ihn am Becken und Oberarm getroffen und anschließend mit einem Klappspaten auf den Mann eingeschlagen. Der wiederum war mit einem Schraubendreher zum Treffen erschienen und laut damaligen Polizeiangaben einen der Männer damit verletzt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch das Opfer war nach Angaben der OTZ bereits in Haft. Der 35-jährige Mann wurde in Ungarn beim Schleusen von Syrern geschnappt.
MDR (dvs)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 17. Januar 2025 | 08:30 Uhr