Kündigung von Sparkonten Verbraucherzentrale klagt gegen Sparkasse Altenburger Land

25. Juli 2023, 18:18 Uhr

Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die Sparkasse unrechtmäßig Sparkonten gekündigt hat. Bisher haben sich mehr als 200 Betroffene der Musterfeststellungsklage angeschlossen.

Vor drei Jahren kam Post von der Sparkasse Altenburger Land: Rund 6.000 Kunden wurde ihr Sparvertrag "S-Vermögensplan" gekündigt - unrechtmäßig, sagen die Verbraucherschützer. Zudem seien zu wenig Zinsen gezahlt worden und Klauseln zur Festlegung der Zinsen nicht eindeutig gewesen.

Mindestens 50 Betroffene hat es gebraucht, um das Verfahren der Musterfeststellungsklage in Gang zu setzen. "Quasi damit das Oberlandesgericht weiß, es ist relevant und es gibt genügend Betroffene", sagte Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen. Nach seiner Auskunft seien es schon deutlich vor der Frist, die am 24. Juli abgelaufen ist, mehr als 200 gewesen.

Kunden zeigen laut Sparkasse Verständnis

Aus Sicht der Sparkasse ist es eine "geringe Zahl". Dass sich nur so wenige Kunden beteiligten, sei "ein klares Zeichen dafür, dass die überwiegende Mehrheit unserer Kunden die Kündigung der Sparverträge als nachvollziehbare Reaktion auf das Niedrigzinsumfeld betrachtet haben", schreibt die Sparkasse auf Nachfrage von MDR THÜRINGEN.

Im Gegenteil zeigten die meisten Kunden Verständnis, "dass eine Sparkasse (...) wirtschaftlich arbeiten muss, um weiterhin ihren Aufgaben als verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger und der regionalen Wirtschaft nachkommen zu können."

Sparkasse: Es ging nicht anders

Die Betroffenen hatten die Sparverträge nach Auskunft der Verbraucherzentrale in den 1990er-Jahren oder kurz nach der Jahrtausendwende abgeschlossen. Sie seien zum Zeitpunkt der Kündigung in der Regel wenigstens mehrere zehntausend Euro schwer gewesen. Wenn das Oberlandesgericht Jena feststellt, dass die Kündigung der Verträge unrechtmäßig war, könnte die für die Kläger rückgängig gemacht werden.

Auch Zins-Nachzahlungen sind nicht ausgeschlossen. Vertragsklauseln, die etwa "Zinsen nach Marktbedingungen" vorsahen, sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale zu schwammig. Die Sparkasse hält die Begründung der Verbraucherschützer für unzureichend. Man sei aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen gewesen, die betroffenen Verträge zu kündigen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs habe bereits bestätigt, dass stark veränderte Zinsbedingungen zur Kündigung berechtigen können.

Weitere Menschen könnten sich Klage anschließen

Bis zur mündlichen Verhandlung können sich Betroffene der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Altenburger Land noch anschließen. Die Verbraucherzentrale Thüringen erwartet einen Verhandlungstermin entweder zum Ende des Jahres oder Anfang kommenden Jahres. Und dann entscheidet ein Gericht, wessen Argumente tragen.

MDR (jn)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 25. Juli 2023 | 17:00 Uhr

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