Schild Sparkasse mit Hinweis auf EC-Automat
Der BGH hat entschieden, dass Banken die Zustimmung ihrer Kunden benötigen, wenn sie etwas an ihren AGB ändern. Bildrechte: IMAGO / mix1

Sparkasse Ostsachsen 18.000 Kunden der Sparkasse droht Kündigung

20. April 2023, 05:00 Uhr

Bei der Sparkasse Ostsachsen droht 18.000 Kunden die Kündigung, weil sie Änderungen der AGB nicht schriftlich zugestimmt haben. Das bestätigte Sparkassensprecher Andreas Rieger MDR AKTUELL. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021.

Für die Verbraucherzentrale Sachsen war es eine Frage des Prinzips: Nur weil jemand sein Konto nutzt, können Banken und Sparkassen nicht einfach davon ausgehen, dass man auch einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt.

Das aber hat die Ostsächsische Sparkasse Dresden getan. Justiziar Michael Hummel sagt dazu: "Die Sparkassen sind es schlicht seit Jahren gewohnt, ihre Geschäftsbedingungen in Gutsherrenart bei den Verbrauchern durchzusetzen. Auch wer da nicht zustimmt, dem werden dann auf diese Art und Weise, wie das bisher gemacht wurde, eine ganze Reihe von negativen Dingen untergeschoben."

Ganz nach dem Motto "Schweigen heißt Zustimmung". Doch genau diesem Vorgehen hat der Bundesgerichtshof 2021 einen Riegel vorgeschoben. Finanztip-Expertin Josefine Lietzau erklärt: "Der BGH hat entschieden, dass wenn die Banken an ihren AGB etwas ändern, sie jetzt die Zustimmung ihrer Kunden brauchen. Vorher war das so, dass sie angeschrieben hat: ‚Lieber Kunde, wir ändern das; wenn du nicht widersprichst, dann gilt das‘. Jetzt heißt es: Lieber Kunde, wir ändern das, bitte stimme zu, wir brauchen deine Zustimmung."

Drei Prozent der Kunden reagierten nicht

Rund 97 Prozent der 600.000 Ostsächsischen Sparkassen-Kunden haben das auch getan und reagiert. Etwa drei Prozent rührten sich allerdings nicht, trotz mehrfacher Ansprachen und Briefen mit einfacher Formulierung.

Nach dem Urteil des Dresdner Landgerichts will die Sparkasse diesen Kunden nun kündigen, wenn sie nicht zustimmen wollen. Allerdings, so Sprecher Andreas Rieger: "Wir werden jetzt versuchen, alle Kunden, die noch nicht zugestimmt haben, in den nächsten Tagen noch einmal auf irgendeinem Weg zu erreichen. Sei es als Erinnerung am Geldautomaten oder vielleicht noch einmal einen Anruf von unserer Seite."

Wer generell seine Kontoverbindung behalten wolle, könne den AGB in den nächsten Tagen auch von sich aus noch schnell zustimmen, sagt Rieger. Doch die Zeit sei begrenzt: "Wir haben das Problem, wenn ich erst einmal eine Kündigung ausgesprochen habe, kann ich diese aus juristischen Gründen nicht einfach wieder zurücknehmen."

Mit Kündigung kommt auch neues Vertragsangebot

Für die Ostsächsische Sparkasse sei es eine bittere Pille, so Rieger. Michael Hummel von der Verbraucherzentrale beruhigt jedoch, das Konto ist nicht gleich weg: "Wenn ich als Kunde so ein Kündigungsschreiben bekomme, dann habe ich die Wahl: Mir wird mit der Kündigung gleichzeitig angeboten, einen neuen Vertrag nach den neuen AGB abzuschließen und dafür habe ich auch zwei Monate Zeit, denn es gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist für die Banken."

Deutsche Kreditwirtschaft fordert Nachbesserung bei AGB-Zustimmung

Bei den rund 18.000 Konto-Kündigungen der Ostsächsischen Sparkasse handele es sich übrigens nicht um einen Einzelfall, sagt die Finanztip-Expertin Lietzau. Sie beobachte das deutschlandweit immer Mal wieder.

Die Deutsche Kreditwirtschaft fordert deshalb schnellstmöglich Nachbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu den AGB-Zustimmungen. Auf Anregen des Bundesjustizministeriums habe man bereits einen Vorschlag erarbeitet, hieß es auf Anfrage von MDR AKTUELL schriftlich.

Und man stehe "für einen konstruktiven Austausch mit der Politik sowie allen einzubeziehenden Seiten einschließlich des Verbraucherschutzes bereit, um schnellstmöglich eine praktikablere und rechtssichere Lösung für Banken wie für Kunden zu finden."

Auch Josefine Lietzau vom Finanztip spricht sich für einen Standard aus. Wenn wie bisher jede Bank ihren eigenen Weg finden müsse, verwirre das letztlich auch die Kunden.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 20. April 2023 | 06:00 Uhr

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