Musterfeststellungsklage BGH-Urteil: Sparkasse Meißen hat Zinsen falsch berechnet
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25. April 2023, 20:15 Uhr
Es war das fünfte BGH-Verfahren in gleicher Sache: Verbraucherschützer werfen Sparkassen in Sachsen vor, teils tausende Euro Zinsen zu wenig pro Vertrag gezahlt zu haben. Am Dienstag ging es am Bundesgerichtshof um die Sparkasse Meißen. Die Richter urteilten, dass das Institut die Zinsen in Prämiensparverträgen auf Basis einer rechtswidrigen Zinsklausel angepasst hat. Die Zinsklauseln sind also unwirksam. 600 Betroffene in Meißen können mit Nachzahlungen rechnen. Aber wann?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Rechte von Sparkassenkunden gestärkt. In einem Musterfeststellungsverfahren gegen die Sparkasse Meißen urteilte der BGH, dass die Sparkasse die Zinsen von Langzeitsparverträgen falsch berechnet hat. Mehr als 600 Kunden der Sparkasse Meißen hatten sich der Klage der Verbraucherzentrale Sachsen angeschlossen. Sie können nun mit Nachzahlungen rechnen.
Urteil über Zinshöhe 2024 erwartet
Ob es allerdings die 4.700 Euro werden, die Prämiensparern nach Einschätzung der Verbraucherzentrale im Schnitt zustehen, ist ungewiss. Der Bundesgerichtshof habe zwar die bisherigen Zinsklauseln für unwirksam erklärt, so der Justiziar der Verbraucherzentrale, Michael Hummel. Allerdings sei keine Entscheidung getroffen worden, wie hoch die Zinsen stattdessen hätten sein müssen. Dazu werde es Anfang 2024 ein Urteil geben. Auf dieses Urteil warten auch Tausende Kunden der Sparkassen Dresden, Leipzig, Erzgebirge und Vogtland. Auch hier hatte der BGH bereits die Zinsklauseln moniert.
Musterfeststellungsklage Wenn einzelne Kundinnen oder Kunden mit Unternehmen streiten, stehen sich David und Goliath gegenüber. Um Privatpersonen vor den finanziellen Risiken einer Klage gegen einen Großkonzern zu schützen, sollen Verbraucherschutzverbände das mit einer Musterfeststellungsklage übernehmen. Die soll eingesetzt werden, wenn ein Muster von Firmen erkennbar ist und es so mehrere ähnlich Geschädigte gibt. Diese können der Klage beitreten. Die Musterfeststellungsklage klärt, ob das Unternehmen zu Ungunsten der Kundschaft gehandelt hat. Welchen Anspruch der Einzelne hat, muss er in einem zweiten Prozess geltend machen. Die Musterfeststellungsklage legt folglich nur den Grundstein für eine Individualklage.
MDR (ali/ahi)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 25. April 2023 | 18:30 Uhr