Kündigung von Prämiensparverträgen Verbraucherzentrale Thüringen mahnt Sparkasse ab

03. März 2023, 03:12 Uhr

Immer wieder kündigen Kreditinstitute ihren Kunden Sparverträge – mit Verweis auf die Marktentwicklung. Fälle bei der Sparkasse Unstrut-Hainich haben jetzt die Verbraucherzentrale Thüringen alarmiert. Sie hat die Sparkasse abgemahnt und pocht auf eine Rücknahme der Kündigungen.

Die Verbraucherzentrale Thüringen hat die Sparkasse Unstrut-Hainich abgemahnt. Hintergrund ist laut Verbraucherschutz der Streit um gekündigte Prämiensparverträge. So habe die Sparkasse die Verträge wegen anhaltender Niedrigzinsen als unwirtschaftlich eingestuft und gekündigt. Es handele sich bei den Kündigungen um variabel verzinste Sparverträge.

Laut Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale entbehrt diese Argumentation jeglicher Grundlage. Denn die Niedrigzins-Phase sei spätestens seit der Erhöhung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank Ende 2022 passé, so Weinsheimer. Eine Kündigung ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale allein aus diesem Grund nicht zulässig. "Mit dem Vorwand, eine Niedrigzinsphase läge noch immer vor und erzwinge eine Vertragskündigung, täuscht die Sparkasse nach Auffassung der Verbraucherzentrale ihre Kundinnen und Kunden", heißt es in einer Mitteilung.

Vergleich oder Kündigung

Die Sparkasse ist mit der Abmahnung nun aufgefordert, Vertragskündigungen zurückzunehmen. Das Unternehmen bestätigte den Eingang. Diese werde juristisch geprüft, sagte eine Sprecherin. "Wir halten die Abmahnung nach einer ersten Einschätzung für nicht gerechtfertigt."

Laut Sparkasse geht es um unbefristet laufende Vermögenspläne. Kunden wurde demnach ein Vergleichsangebot gemacht, wenn sie den Vertrag beenden. Ein Teil der Kunden - es gehe um weniger als 200 - habe das Angebot nicht angenommen. Ihnen seien Ende 2022 ihre Verträge gekündigt worden.     

Verbraucherzentrale rät zum Widerspruch

Von den Kündigungen betroffen sind Verträge vom Typ "Sparkassen Vermögensplan“, bei denen die letzte vertraglich vereinbarte Prämienstufe noch nicht erreicht wurde. Laut Weinsheimer haben auch andere Geldinstitute in Thüringen in den vergangenen Monaten Sparverträge gekündigt.

Die Verbraucherzentrale rät Kunden, der Kündigung eines Prämiensparvertrages zu widersprechen. Betroffene könnten dafür auch kostenlose Musterbriefe der Verbraucherzentrale nutzen, die im Internet verfügbar seien. Ein weiterer Schritt sei die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes oder eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen.

dpa, MDR (Oliver Leiste)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN – Das Radio | 02. März 2023 | 21:00 Uhr

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