Urteil zur Abfallentsorgung Straße zu eng für Müllabfuhr: Gericht entscheidet im Abfall-Streit von Heyerode
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21. Januar 2025, 16:09 Uhr
Weil einige Straßen in der Ortschaft Heyerode im Südeichsfeld zu eng für die Müllabfuhr sind, wurde für 35 Haushalte eine 180 Meter entfernte Sammelstelle errichtet. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Im Streit um die geänderte Müllabfuhr haben die Bewohner in der südeichsfeldischen Ortschaft Heyerode (Unstrut-Hainich-Kreis) vor Gericht einen Teilerfolg erzielt.
Wie Bürgermeister Andreas Henning (parteilos) MDR THÜRINGEN sagte, muss die kreiseigene Müllabfuhr die Mülltonnen in der Strauchstraße in Heyerode bis auf Weiteres wieder von der Haustür abholen. Das habe das Verwaltungsgericht Weimar bereits im Dezember entschieden. Der kreiseigene Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) hatte im Frühjahr 2024 für 35 Heyeröder Haushalte die Müllabfuhr direkt am Grundstück eingestellt.
Abfallwirtschaft fechtet Gerichtsurteil an und prüft alternative Lösung
Die Bewohner waren deshalb aufgefordert worden, die Tonnen zu einem bis zu 180 Meter entfernten Sammelplatz zu bringen. Begründet wurde das mit der Sicherheit der Fahrer und Passanten. Laut AWB werden damit Vorgaben der Unfallkasse und der Berufsgenossenschaft umgesetzt. Jetzt müssen die Mitarbeiter des AWB die Tonnen wieder selbst zu den Fahrzeugen bringen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Parallel dazu prüft der AWB, ob das Problem mit kleineren Fahrzeugen zu lösen sei. Im Unstrut-Hainich-Kreis sind 192 Straßen zu eng und dürften nach den Vorgaben nicht mehr von den großen Müllfahrzeugen durchfahren werden. Ein weiteres Problem seien fehlende Sammelplätze in den Orten, so Bürgermeister Henning.
MDR (CG/lh)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 21. Januar 2025 | 10:30 Uhr
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