Prozess in Berlin Klage abgewiesen: Theater Nordhausen muss keine 800.000 Zahlen
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27. September 2024, 17:26 Uhr
Das Nordhäuser Theater muss keine 800.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das entschied das Landgericht Berlin II. Allerdings will der Rechtsanwalt des Klägers seinem Mandanten dazu raten, in Berufung zu gehen.
Die Schadensersatzklage über 800.000 Euro gegen das Theater Nordhausen ist abgewiesen worden. Wie der Klägeranwalt MDR THÜRINGEN sagte, entschied das Landgericht Berlin II am Freitag in erster Instanz. Demnach erkannte das Gericht die Forderung der Musicalproduktionsfirma "myWay Entertainment" nicht an.
Anwalt will Mandanten raten in Berufung zu gehen
Musicalproduzent Dirk Michael Steffan hatte 800.000 Euro gefordert, weil ein Musical im Jahr 2020 ersatzlos abgesagt worden war. Die Richterin habe zwischen der Absage des Musicals und der Schadensersatzforderung keinen Zusammenhang gesehen, hieß es.
Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Der Anwalt des Klägers sagte, er werde seinem Mandanten raten, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Die Entscheidung stehe noch aus.
Musical in der Corona-Pandemie ausgefallen
Zankapfel ist das in der Corona-Pandemie ausgefallene Musical "Get on board". Dieses sollte 2020 in Nordhausen uraufgeführt werden. Ab dem 2. November 2020 galt aber ein "Lockdown light", der später verschärft wurde. 13 Vorstellungen innerhalb einiger Wochen waren geplant. Das Theater will nicht für den Ausfall haften. Die Klägerseite argumentiert, das Stücke hätte später aufgeführt werden können.
Die Forderung von 800.000 Euro ist jener Betrag, den die Musicalfirma theoretisch eingenommen hätte, wenn sie das Musical selbst produziert und aufgeführt hätte.
MDR (aku/jn)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 27. September 2024 | 18:30 Uhr