Fragen und Antworten Was macht und was kann ein Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag?
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23. Oktober 2024, 15:38 Uhr
Anfang Oktober hatte das BSW bekannt gegeben, einen Corona-Untersuchungsausschuss beantragen zu wollen. Unterstützt wird die Partei von der CDU. Auch die Thüringer AfD-Landtagsfraktion hat in dieser Woche beschlossen, selbst einen Corona-Untersuchungsausschuss zu beantragen. Was darf und kann ein Untersuchungsausschuss im Landtag? Fragen und Antworten zum möglichen doppelten Corona-Untersuchungsausschuss.
Inhalt des Artikels:
- Wie bildet sich ein Untersuchungsausschuss in Thüringen?
- Was will und darf ein Untersuchungsausschuss?
- Was soll durch einen Corona-Untersuchungsausschuss von BSW und CDU geklärt werden?
- Warum will die AfD einen zweiten Antrag für einen Untersuchungsausschuss stellen?
- Kann die AfD überhaupt einen zweiten Antrag für den gleichen Sachverhalt stellen?
- Kann es prinzipiell zwei Untersuchungsausschüsse zum gleichen Sachverhalt geben?
- Wie viele Untersuchungsausschüsse kann der Landtag in einer Legislaturperiode bewältigen?
- Was kostet ein Untersuchungsausschuss?
- Was passiert in der Folge eines Untersuchungsausschusses?
- Kann sich eine Fraktion weigern an einem Untersuchungsausschuss teilzunehmen?
- Was ist der Unterschied zu einer Enquête-Kommission?
Wie bildet sich ein Untersuchungsausschuss in Thüringen?
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss wird von den Abgeordneten des Thüringer Landtags gebildet. Er kann laut Artikel 64 der Landesverfassung einberufen werden, wenn mindestens ein Fünftel der Abgeordneten einen entsprechenden Antrag stellt. Dabei muss von jeder Fraktion mindestens ein Abgeordneter im Ausschuss vertreten sein.
Was will und darf ein Untersuchungsausschuss?
Das Hauptziel ist die Aufklärung von Missständen im öffentlichen Sektor. Möglichst innerhalb einer Legislaturperiode befragt die Ausschusskommission ausgewählte Zeugen und Sachverständige. Ein Untersuchungsausschuss hat starke Rechte gegenüber verschiedenen Institutionen wie der Landesregierung. So kann beispielsweise mit dem sogenannten Erzwingungsrecht das Erscheinen von Zeugen erzwungen werden, oder die Herausgabe von nicht öffentlichen Unterlagen veranlasst werden. Die Beratungen sind prinzipiell nicht öffentlich. Auch Gerichte und viele weitere Behörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. Die Erkenntnisse der Untersuchung werden in einem Abschlussbericht veröffentlicht.
Was soll durch einen Corona-Untersuchungsausschuss von BSW und CDU geklärt werden?
Ziel des vom BSW im Landtag beantragte Corona- Untersuchungsausschusses ist es, das Handeln der Thüringer Politik während der Corona-Pandemie zu überprüfen und zu bewerten. Unterstützung bekommt die Partei von der CDU. Es soll unter anderem mögliche Behörden-Willkür während der Pandemie untersucht werden, wie beispielsweise die Schließung von Weihnachtsmärkten im Jahr 2021. Die BSW will mit ihrem Antrag erreichen, dass bei künftigen Pandemielagen die gleichen Fehler nicht noch einmal wiederholt werden. Offen ist noch, wann der Ausschuss seine Arbeit aufnimmt.
Warum will die AfD einen zweiten Antrag für einen Untersuchungsausschuss stellen?
Die AfD-Fraktion stellte heraus, dass ein Antrag von BSW und CDU andere Schwerpunkte setzte als ein AfD-Antrag. Vor allem Verantwortungsträger in der Pandemiezeit sollen für ihre Fehler zur Rechenschaft gezogen werden und Kritiker der Corona-Politik rehabilitiert werden. Das BSW hingehen, wolle sich mit ihrem Antrag nicht als Richter aufspielen. Laut der AfD sollen sich in einem Untersuchungsausschuss alle Aspekte von allen Fraktionen wiederfinden, die als wichtig eingeschätzt werden.
Kann die AfD überhaupt einen zweiten Antrag für den gleichen Sachverhalt stellen?
Prinzipiell ist das möglich. Weil die AfD über ein Drittel der Sitze im Thüringer Landtag hält, hätte die Partei genug Stimmen, um einen Untersuchungsausschuss aus eigener Kraft zu beschließen. Das BSW ist bei einem Antrag auf die Stimmen anderer Fraktionen angewiesen, da sie mindestens ein Fünftel der Stimmen im Landtag benötigt. Zwei Anträge müssten dann durch die Landtagsverwaltung koordiniert werden.
Kann es prinzipiell zwei Untersuchungsausschüsse zum gleichen Sachverhalt geben?
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mehrere Untersuchungsausschüsse zum gleichen Thema einzusetzen und die Untersuchungsverfahren unabhängig voneinander durchzuführen.
Allerdings muss jede Form eines Untersuchungsverfahrens laut der Thüringer Verfassung (Art. 64) im öffentlichen Interesse liegen. Sollte der Gegenstand der Untersuchung weitestgehend identisch sein, ist vom Landtag zu prüfen, ob dieses Interesse besteht oder als Behinderung der parlamentarischen Abläufe zu werten ist.
Es besteht auch die Möglichkeit der Zusammenführung der Anträge per Landtagsbeschluss. Dabei muss aber der Kern des Untersuchungsgegenstandes gewahrt bleiben und es darf zu keinen wesentlichen Verzögerungen des Untersuchungsverfahrens kommen.
Wie viele Untersuchungsausschüsse kann der Landtag in einer Legislaturperiode bewältigen?
Prinzipiell können die Fraktionen im Landtag so viele Anträge auf Untersuchungsausschüsse stellen wie sie wollen. Ein Untersuchungsausschuss bindet jedoch Personal und hohe Summen an Geldern, die durch das Land zu tragen sind. Der Landtag muss bei der Einsetzung zusätzlicher Gremien, wie Untersuchungsausschüssen immer die Leistungsfähigkeit aller Fraktionen, insbesondere der kleineren, im Blick behalten. Seit 1990 hat es im Thüringer Politikgeschehen nie mehr als vier Untersuchungsausschüsse pro Legislaturperiode gegeben. In der Legislaturperiode 1994-1999 hat es zum Beispiel gar keinen Untersuchungsausschuss gegeben.
Was kostet ein Untersuchungsausschuss?
Einen pauschalen Preis für die Kosten eines Untersuchungsausschusses gibt es nicht. Genauso wenig wie eine Ober- oder Untergrenze an bereitgestellten Geldern. Je nach Komplexität und zeitlichem Aufwand kostet ein Untersuchungsausschuss mehr oder weniger Geld. Ein Untersuchungsausschuss, der zum „Rechtsterrorismus und Behördenversagen“ über zwei Legislaturperioden von 2012-2020 gearbeitet hat, kostete beispielsweise rund 2,5 Millionen Euro. Ein anderer Untersuchungsausschuss, der sich von 2016-2019 mit einem möglichen Amtsmissbrauch von Ex-Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dieter Lauinger beschäftigte, der sogenannten "Lauigner-Affäre", kostete wiederum rund 930.000 Euro. Für alle vier Untersuchungsausschüsse der Legislaturperiode 2019-2024 wurden ingsesamt rund 5,5 Millionen Euro fällig. Dabei ist das meiste Geld mit knapp drei Millionen Euro für Personalkosten der Fraktionen ausgegeben worden.
Was passiert in der Folge eines Untersuchungsausschusses?
Die gewonnenen Erkenntnisse eines Untersuchungsausschusses dienen als Grundlage für Gerichtsverfahren und für künftige politische Entscheidungen und Maßnahmen. Es kann zum Beispiel zu gesetzlichen Änderungen kommen oder auch zu personellen Konsequenzen. Im Ausschussbericht eines Untersuchungsausschusses werden entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen.
Kann sich eine Fraktion weigern an einem Untersuchungsausschuss teilzunehmen?
Da jede Fraktion das Recht und die Pflicht hat, eigene Mitglieder für den Untersuchungsausschuss zu benennen, kann ein sogenanntes "Treueverhältnis" unter den Fraktionen abgeleitet werden. Dieses Treueverhältnis geht mit einer zeitnahen Benennungspflicht eines möglichen Untersuchungsausaschussmitglieds einher. Sollte sich eine Fraktion weigern, ein Untersuchungsausschussmitglied zu stellen, kann der Landtagspräsident laut § 73 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags trotz einer treuwidrig säumigen Fraktion einen Untersuchungsausschuss berufen.
Was ist der Unterschied zu einer Enquête-Kommission?
Im Unterschied zu einem Untersuchungsausschuss gibt es noch die sogenannte "Enquête-Kommission". In ihr sitzen neben den Landtagsabgeordneten auch Experten ohne Abgeordnetenstatus. Sie sind als gleichberechtigte Mitglieder in der Kommission vertreten. Eine Enquete-Kommission hat kein Erzwingungsrecht gegenüber der Landesregierung. Vereinfacht lässt sich sagen, dass ein Untersuchungsausschuss in der Regel Fehler der Vergangenheit analysiert, um bestimmte Vorgänge aufzuarbeiten. Im Gegensatz dazu zielt eine Enquetekommission darauf ab, Erkenntnisse zu gewinnen, die für die Zukunft von Bedeutung sind.
MDR (jn)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 18. Oktober 2024 | 19:00 Uhr