Anfrage Kleiner Waffenschein in Sachsen immer mehr gefragt
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02. Februar 2023, 12:29 Uhr
Ob scharfe Waffen oder Schreckschusspistolen und -gewehre, in Sachsen wollen immer mehr Menschen Waffen besitzen. Dabei wird nicht jedem Antrag auf die entsprechende Erlaubnis stattgegeben. Bei Verdacht auf Rechtsextremismus müssen Waffen auch in einigen Fällen abgegeben werden.
In Sachsen ist die Zahl zugelassener Gewehre und Pistolen im vergangenen Jahr weiter gestiegen. Dem nationalen Waffenregister zufolge befinden sich landesweit 151.398 Waffen in Privatbesitz, rund 2.400 mehr als Ende 2021. Dazu zählen sowohl scharfe als auch Schreckschusswaffen. Auch die Zahl der privaten Besitzer von Waffen oder Waffenteilen, die zu schussfähigem Gerät zusammengesetzt werden können, nahm um 368 auf rund 32.000 zu.
Mehr als 100 Waffenscheine mit Bezügen zu Rechtsextremen und Reichsbürgern
Zugenommen hat demnach auch die Zahl der Waffenscheine und Schießerlaubnisse. Sie stieg um gut 1.700 auf rund 88.900. Nach wie vor gefragt ist dabei besonders der Kleine Waffenschein, der zum Tragen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit berechtigt. Knapp 24.000 gab es davon im Dezember 2022 und damit 877 mehr als ein Jahr zuvor.
Nach Erkenntnissen des Landesverfassungsschutzes waren unter den Besitzern Ende Juni 2022 insgesamt 105 Personen, die der rechten Szene oder den sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern zugerechnet werden. Das teilte das sächsische Innenministerium auf eine Kleine Anfrage der Linken mit. Die meisten Betroffenen kamen demnach aus dem Erzgebirgskreis, gefolgt vom den Landkreisen Bautzen und Görlitz.
36 Waffenerlaubnisse von Behörden nach Anhörung entzogen
77 mutmaßliche Rechtsextremisten und Reichsbürger wurden nach Angaben des Innenministeriums auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. 36 von ihnen mussten ihre Erlaubnis und die Waffen abgeben, 15 verzichteten nach der Anhörung freiwillig auf ihre Waffen. Nach Angaben der Landesdirektion Sachsen werden Waffenscheine in der Regel von gefährdeten Personen oder Sicherheitsfirmen für Personal beantragt. Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe kann von zuständigen Behörden bei Landkreisen und kreisfreien Städten erteilt werden.
Im Februar 2020 war das Waffenrecht vom Bund neu geregelt worden. Die Behörden fragen nun routinemäßig und nicht mehr nur im konkreten Verdachtsfall beim Verfassungsschutz an, wenn sie die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern oder Waffennutzern prüfen.
MDR (kbe)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 02. Februar 2023 | 09:00 Uhr