Bundesgerichtshof Nach Urteil im Leipziger Speichermord-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

13. September 2024, 11:57 Uhr

Im Prozess um den Mord im alten Speicher am Lindenauer Hafen in Leipzig hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Wie die Leipziger Volkszeitung (LVZ) berichtet, soll der Fall nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden. Erst Anfang der Woche war der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden.

Prozessakten liegen vor der Entscheidungsverkündung im Prozess um Beteiligungen an den Einnahmen der Filme «Keinohrhasen» und «Zweiohrküken» von Schauspieler und Regisseur Schweiger im Saal.
Der Mord am Lindenauer Hafen in Leipzig wird nun den Bundesgerichtshof beschäftigen. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Gefesselt in Betonwanne ertrunken

Das Gericht hatte das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen angesehen. Nach Überzeugung der Strafkammer hatte der Angeklagte den 25 Jahre alten Vater eines damals zweijährigen Sohnes Ende Juni 2023 mit der Aussicht auf ein sexuelles Abenteuer in die Industrieruine im Leipziger Westen gelockt. Dort hatte er das Opfer gefesselt, ihm eine Socke auf den Mund geklebt und den 25-Jährigen in eine mit Wasser gefüllte Betonwanne gestoßen. Der Mann war erstickt. Erst vier Wochen später wurde die Leiche entdeckt.

MDR (ben/brb)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 13. September 2024 | 08:30 Uhr

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