Landgericht Leipzig Brandstiftung mit Todesfolge: Fall wird in Leipzig neu verhandelt
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11. November 2024, 10:56 Uhr
Ein heute 74 Jahre alter Mann wurde vor zwei Jahren vom Landgericht Leipzig zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er soll Feuer gelegt haben, um seinen gehbehinderten Stiefsohn zu töten. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen Rechtsmängeln auf. Dem 74-Jährigen könnte nun eine noch höhere Haftstrafe drohen.
- Ein Prozess um Brandstiftung mit Todesfolge wird in Leipzig neu verhandelt.
- Es geht um die Frage, ob der Angeklagte fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
- Bei dem Brand stirbt ein gehbehinderer Mann an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.
Am Leipziger Landgericht wird am heutigen Montag der Prozess um eine Brandstiftung mit Todesfolge in Beilrode neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Sache zu neuer Verhandlung zurück verwiesen. Aus Sicht des BGH war das Urteil vom Oktober 2022 rechtsfehlerhaft und er hatte es deswegen teilweise aufgehoben.
Das Landgericht hatte den damals 72-Jährigen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Er soll im Haus seiner Lebensgefährtin Feuer gelegt haben, um deren 47 Jahre alten, gehbehinderten Sohn zu töten. Der Mann hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Mit Vorsatz oder fahrlässig gehandelt?
Im Kern geht es um die Frage, ob der 72-Jährige vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Das Strafmaß unterscheidet sich in diesem Fall empfindlich. Statt zwölf Jahren könnte bei Vorsatz eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen.
Das Landgericht hat laut BGH nicht genau genug geklärt, wie schnell der Angeklagte damals nach Ausbruch des Brandes Alarm geschlagen hat und ob er ernsthaft darauf vertraut hat, dass der 47-jährige Sohn seiner Lebensgefährtin nicht in Feuer und Qualm umkommt.
Stiefsohn stirbt an Kohlenmonoxid-Vergiftung
Bei dem Feuer im Jahr 2020 kam der 47 Jahre alte Sohn der Lebensgefährtin des Angeklagten ums Leben. Das Opfer lebte nach Feststellungen des Gerichts in einem vermüllten Zimmer im Dachgeschoss des Bauernhauses. Der Mann war erwerbsunfähig und gehbehindert.
Der Angeklagte soll mit seinem Stiefsohn unzufrieden und zunehmend mit der Situation überfordert gewesen sein. Schließlich habe er an zwei Stellen Feuer gelegt. Der Sohn starb in seinem Bett an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.
MDR (phb)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten aus dem Regionalstudio Leipzig | 11. November 2024 | 10:30 Uhr