BGH verwirft Urteil Tödliche Brandstiftung in Beilrode muss neu verhandelt werden

14. Februar 2024, 19:58 Uhr

Das Landgericht Leipzig muss sich erneut mit einer tödlichen Brandstiftung im nordsächsischen Beilrode befassen. Der Bundesgerichtshof hob am Mittwoch ein erstes Urteil aus dem Jahr 2022 teilweise auf. Damals hatte das Landgericht einen 72-Jährigen wegen Brandstiftung mit Todesfolge zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil habe Rechtsfehler, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Landgericht Leipzig, Hauptgebäude. Sitz des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen
Der Todesfall in Beilrode wird erneut vor dem Landgericht Leipzig verhandelt. Diesmal ist jedoch eine andere Strafkammer zuständig. Bildrechte: IMAGO / Rüdiger Wölk

Vorsatz oder Fährlässigkeit

Im Kern geht es um die Frage, ob der 72-Jährige vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Das Strafmaß unterscheidet sich in diesem Fall empfindlich. Statt zwölf Jahren könnte bei Vorsatz eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen. Das Landgericht hat laut Bundesgerichtshof nicht genau genug geklärt, wie schnell der Angeklagte damals nach Ausbruch des Brandes Alarm geschlagen und ob er wirklich ernsthaft darauf vertraut hat, dass der 47-Jährige Sohn seiner Lebensgefährtin nicht in Feuer und Qualm umkommt.

Die Staatsanwaltschaft hatte einen Vorsatz gesehen und die Tat ursprünglich als Mord angeklagt. Das Landgericht hatte in dem ersten Urteil allerdings keinen Beleg dafür gesehen, dass der Mann den Tod des Sohnes gewollt habe. Der Angeklagte hatte bestritten, das Feuer überhaupt gelegt zu haben. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hatten Revisionen eingelegt. Während der BGH die Revision des Angeklagten verwarf, wurde über die Revision der Staatsanwaltschaft am Mittwoch am BGH verhandelt.

47-Jähriger stirbt an Kohlenmonoxidvergiftung

Bei dem Feuer war ein 47 Jahre alter Mann ums Leben gekommen. Er war der Sohn der Lebensgefährtin des Angeklagten. Das Opfer lebte nach Feststellungen des Gerichts in einem vermüllten Zimmer im Dachgeschoss des Bauernhauses. Der Mann war erwerbsunfähig und gehbehindert. Der Angeklagte soll mit ihm unzufrieden und zunehmend mit der Situation überfordert gewesen sein. Schließlich habe er an zwei Stellen Feuer gelegt. Der Sohn starb in seinem Bett an einer Kohlenmonoxidvergiftung.

MDR (sth/gri)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 14. Februar 2024 | 16:30 Uhr

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