Landgericht Leipzig Drogenhandel: Haftstrafen für Vater und zwei Söhne aus Colditz

24. November 2023, 14:55 Uhr

Dealen mit Crystal Meth und Cannabis sowie unerlaubter Waffenbesitz: Die Liste der Vorwürfe gegen drei Männer aus Colditz war lang. Nach einer Razzia mussten sich der Vater und seine Söhne vor dem Landgericht Leipzig verantworten. Nun wurde das Urteil gesprochen, das milder ausfällt als anfangs gedacht.

Im Prozess gegen eine Familie aus Colditz hat das Landgericht Leipzig die Angeklagten zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Vater Ralf N. erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die ebenfalls angeklagten Söhne Uwe N. und Andreas N. wurden zu einer Haftstrafe von je drei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde wegen Drogenhandels mit Crystal Meth erlassen. Es wurden zwar Waffen bei der Durchsuchung gefunden. Der ursprüngliche Verdacht des bewaffneten bandenmäßigen Handels erhärtete sich allerdings nicht.

Das Gericht blieb damit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft für das Strafmaß. Diese hatte fünf Jahre für den Vater und je vier Jahre Haft für die beiden Söhne gefordert. Der Verteidiger des 67-Jährigen hatte auf drei Jahre und neun Monate sowie die Aussetzung des Haftbefehls plädiert. Das beantragten auch die Verteidiger der beiden Söhne, ihr Strafmaß lag jeweils bei zwei Jahren und neun Monaten.

Strafen fielen geringer aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Haft für Ralf N. und für die Söhne dreieinhalb Jahre und viereinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Die Strafen wurden abgemildert, weil der Vorsitzende Richter am Landgericht Leipzig "gravierende Mängel" beim Ermittlungsverfahren festgestellt hatte. So habe dem Beschluss, die Angeklagten vorläufig festzunehmen, die Rechtsgrundlage gefehlt. Auch hatte die teilweise nicht eindeutige Beweislage zu dem milderen Urteil geführt. So habe eine Drogen-Plantage dem Trio nicht eindeutig anhand von DNA-Spuren zugeordnet werden können. Dass die drei Angeklagten sie tatsächlich betrieben haben, konnte nicht bewiesen werden, obwohl sie sich auf einem Grundstück der Familie befand. Der Vater hatte im Laufe des Prozesses angegeben, die Halle an einen Dritten vermietet und erst später herausgefunden zu haben, dass dieser Drogen anbaute.

Das Gericht blieb zunächst bei der Einschätzung, dass es sich um einen bandenmäßigen Drogenhandel in nicht geringer Menge handelt. Wegen der Mängel im Ermittlungsverfahren komme aber nur eine Strafe für einen minderschweren Fall in Betracht. Die Staatsanwaltschaft ging im Verlauf des Prozesses dann nicht mehr von einem Vorgehen als Bande aus, sondern nur noch von einem Handeln in Mittäterschaft.

Verteidiger kritisierte Zoll und Polizei

Im Laufe des Prozesses hatten die Verteidiger von Ralf N., Uwe N. und Andreas N. die Vorgehensweise bei einer Razzia durch Zoll und Polizei kritisiert. Die Durchsuchungsbescheide seien fehlerhaft gewesen. Zudem hatte der Zoll auch während des Verfahrens noch ermittelt und Unterlagen nachgereicht. Das hatte das Verfahren gefährdet. Der Grund: Die Angeklagten hatten zu diesem Zeitpunkt schon ihre Geständnisse abgelegt. Außerdem sprach der Verteidiger von menschenunwürdigen Umständen. So sei Uwe N. nackt in der Wohnung zu Boden gebracht und gefesselt worden.

Hinweise hatte der Zoll über einen Informant erhalten sowie über sogenannte Telekommunikationsüberwachung des Trios. Außerdem war ein Drogenkurier festgenommen worden, der in engem Kontakt zu den Männern stand. Bereits zu Beginn des Prozesses hatte allerdings der Vater die Schuld auf sich genommen. In einer Einlassung hatte er geschildert, dass er die treibende Kraft des Trios gewesen sei. Seine Söhne seien lediglich Mittäter gewesen. Letztlich verurteilte das Gericht die drei Angeklagten zu gemeinschaftlichem Drogenhandel.

Crystal im Wert von 500.000 Euro gefunden worden

Der Prozess lief seit September 2023. 5,5 Kilogramm Crystal Meth im Wert von einer halben Million Euro, eine Cannabisplantage mit rund 2.600 Pflanzen, sieben Waffen, zwei Luxusautos und 32.000 Euro in bar waren bei einer Razzia im März in Colditz bei Leipzig gefunden worden. Mehr als 200 Einsatzkräfte hatten alles beschlagnahmt.

Vorerst keine Haftstrafe

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Sowohl die Angeklagten und deren Anwälte als auch die Staatsanwaltschaft erklärten, auf eine Revision zu verzichten. Die drei hatten bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft verbracht. Diese Zeit wird von der nun verhängten Haftstrafe abgezogen. Jedoch müssen die drei Männer ihre Strafe nicht direkt antreten. Das Gericht hob die Haftbefehle am Freitag auf. Damit konnten das Trio zumindest vorerst in die Freiheit zurückkehren, wird aber demnächst die Reststrafe antreten müssen.

Familie soll rechtsextremem Netzwerk angehören

Nach MDR-Recherchen soll die Familie zudem einem rechtsextremen Netzwerk angehören. Ihre mutmaßlichen Verbindungen zum Rechtsextremismus wurden im Prozess nicht behandelt. Auch der Innenausschuss des Sächsischen Landtages hatte sich bereits mit Colditz, der Familie N. und den rechtsextremen Strukturen in der Kleinstadt befasst.

MDR (red)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 24. November 2023 | 17:30 Uhr

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