Im "Grand Beauty" Salon im Robert-Koch-Park im Leipziger Westen, lässt sich eine Frau von dem aus Syrien stammenden 23-jährigen Friseur-Azubi Anas Hassem (l) und der künstlerischen Leiterin des Salons Frauke Frech (41) frisieren.
Menschen aus anderen Ländern, die berechtigt in Sachsen sind, soll die Integration in den Alltag in Sachsen erleichtert werden - mit einem beschlossenen Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten". (Symbolfoto) Bildrechte: picture alliance/dpa | Waltraud Grubitzsch

Landtagsabstimmung Sachsen hat neues Gesetz zur Integration von Menschen aus dem Ausland

02. Mai 2024, 17:27 Uhr

Das Gesetz zur Teilhabe und Integration von Migranten in Sachsen war ein Kernpunkt der sächsischen Regierungskoalition 2019. Es sollte schon seit Jahren vorliegen. Nach langen Debatten in Ausschüssen und mit Experten wurde es am Donnerstag beschlossen. Während das Gesetz für Die Linke viel zu kurz gedacht ist, geht der AfD alles viel zu weit.

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Sachsen schreibt die Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund gesetzlich fest. Das hat der Sächsische Landtag am Donnerstag mehrheitlich beschlossen. Die AfD lehnte das Gesetz ab. Die Linke hatte andere Pläne und enthielt sich am Ende. Nach Angaben des Sozialministeriums ist Sachsen nach Mecklenburg-Vorpommern das zweite Flächenland im Osten mit einem Migrationsgesetz. Der Stadtstaat Berlin hat ebenfalls eines.

Was legt das sächsische Integrationsgesetz fest?

  • Das grundsätzliche Motto lautet: fordern und fördern.
  • Förderung des Spracherwerbs, weil Deutsch als Schlüssel für Integration gewertet wird.
  • Spezifische Schulungen und Weiterbildungen von Lehrerinnen und Lehrer, um Integration früh zu ermöglichen.
  • migrations- und arbeitsmarktspezifische Beratungs- und Hilfsangebote, die die Angebote des Bundes ergänzen.
  • Verbesserung der schon vorhandenen Strukturen und Möglichkeiten für Ansprechpartner in den Kommunen und Landkreisen, damit die kommunale Ebene ihre freiwilligen Integrationsaufgaben erfüllen kann. Dabei entscheiden die Kommunen, wie sie diese Aufgaben ausfüllen.
  • Künftig berät ein Landesbeirat für Integration und Teilhabe die Landesregierung.
  • Der sächsische Ausländerbeauftragte soll weiterentwickelt werden zur oder zum Integrationsbeauftragten. Die Person soll Landtagsmitglied sein, vom Parlament gewählt werden und alle zwei Jahre, statt bisher jährlich, einen Integrationsbericht vorlegen.

Kompromiss nach drei Jahren

Seit 2021 hatten CDU, SPD und Grüne um das Integrationsgesetz gerungen, Experten angehört und Stellungnahmen gelesen. Die migrationspolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, Petra Čagalj Sejdi nannte das Ergebnis den "kleinsten gemeinsamen Nenner. Das ist kein Geheimnis." Sie hätte das Fordern gern durch mehr Förderung ersetzt und ganz grundsätzlich die Integrationsarbeit in den Kommunen verpflichtend formuliert, nicht nur als Kann-Bestimmung. Das sahen die Linken auch so.

Ich weiß, was Integration bedeutet und welchen Spagat es braucht, wenn man neu ist und eine Sprache lernt.

Petra Čagalj Sejdi Sprecherin für Migration und Minderheiten der Grünen-Fraktion

Čagalj Sejdi beobachtet bei vielen Sachsen verschränkte Arme, dass sich Ankommende nicht willkommen fühlten, sondern anpassen und assimilieren sollen. Sie bezog sich auf ihre Migrationserfahrung und betonte, dass es Aufgabe jedes Migranten sei, sich zu integrieren. Aber er müsse dafür auch die Möglichkeiten bekommen. Auch wenn das neue Gesetz ein Kompromiss sei, könnte es fortgeschrieben werden und weitere Schritte folgen.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Albrecht Pallas, nannte die Abstimmung "einen wichtigen Tag und Meilenstein für die Integration in Sachsen". Sie bleibe eine Daueraufgabe, "die in unserer von Migration geprägten Gesellschaft wichtiger" werde.

CDU: Fortschritt zum Ist-Zustand

Zur Kritik am Gesetz sagte der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth, dass es das erste Mal wäre, "wenn bei einem politischen Kompromiss die Wunschvorstellungen eines der Beteiligten 1:1 umgesetzt werden". Dennoch sei das Gesetz "ordentlich und stellt einen Fortschritt zum Ist-Zustand dar."

Geert Mackenroth
Bildrechte: picture alliance / dpa | Arno Burgi

Integration braucht den Willen des zu uns kommenden Menschen, aber auch derer, die hier sind.

Geert Mackenroth Sächsischer Ausländerberbeauftragter seit 2014 (CDU)

Opposition unzufrieden

Das sahen AfD und Linke ganz anders. Martina Jost von der AfD lehnte das Gesetz ab. Denn es würden Kommunen und Landkreisen Kosten aufgebürdet, Migranten würden Ansprüche auf institutionelle Hilfsstrukturen haben und Sonderrechte bei Bewerbungen für Jobs im öffentlichen Dienst eingeräumt, was verfassungswidrig sei.

Das wies Tom Unger von der CDU entschieden zurück. Im Gesetzestext stehe, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund "erwünscht" seien. Keinerlei Rede sei von Quoten oder Bevorzugungen.

Linken-Entwurf abgelehnt

Mit dem Kompromiss der Regierungskoalition war Die Linke unzufrieden. Deshalb legte Juliane Nagel einen eigenen Entwurf vor. Ihre Partei will Zuwanderung nicht nur als Belastung diskutieren und Migranten als Arbeitskräfte unter ökomischem Aspekten sehen. Zudem will die Linke den Kommunen Integration aller Menschen als Pflichtaufgabe geben mit konkreten Vorgaben und kommunalen Migrationsbeiräten, nicht nur Kann-Bestimmungen. Doch dieser Entwurf wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.

Ein Flüchtling aus Somalia arbeitet in seinem Ausbildungsbetrieb.
Knapp 350.000 Menschen aus 180 Staaten der Welt leben und arbeiten in Sachsen. Der Ausländeranteil beträgt acht Prozent. Bildrechte: picture alliance/dpa | Christoph Schmidt

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MDR (kk)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | MDR SACHSEN Radioreport | 02. Mai 2024 | 18:00 Uhr

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