Deutsche Bahn Technische Ursache für Beinahe-Zusammenstoß bei Riesa ausgeschlossen
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04. Juli 2023, 08:01 Uhr
Am 24. Mai sind bei Riesa zwei Züge auf demselben Gleis aufeinander zugefahren. Sie wurden rechtzeitig gestoppt. Die Deutsche Bahn schließt technische Probleme aus, macht aber zugleich keine Angaben zu möglichen Fehlern beteiligter Eisenbahner in Stellwerken und auf den Loks.
- Die beiden Züge sind nach Bahnangaben mehrere hundert Meter voneinander zum Halten gekommen.
- Zu möglichen Konsequenzen für beteiligte Eisenbahner äußert sich die Deutsche Bahn nicht.
- Die Bundespolizei schließt eine Straftat aus und ermittelt deshalb nicht.
Die Deutsche Bahn schließt eine technische Ursache für den Beinahe-Zusammenstoß zweier Reisezüge im Mai im Bereich des Bahnhofs Riesa aus. Eine Bahnsprecherin erklärte auf Anfrage von MDR SACHSEN: "Am 24. Mai 2023 sind ein Regionalexpress-Zug und ein Intercity-Zug im Bereich des Bahnhofs Riesa auf ein Gleis geleitet worden." Sie seien mehrere hundert Meter voneinander entfernt zum Stehen gekommen, so die Sprecherin. "Die anschließende Untersuchung konnte einen technischen Fehler ausschließen."
Die anschließende Untersuchung konnte einen technischen Fehler ausschließen.
Keine Angaben zu Konsequenzen für Eisenbahner
Nachfragen zu etwaigen Fehlern der beteiligten Eisenbahner auf den Loks und Stellwerken oder personellen Konsequenzen aus dem Vorfall wollte die Sprecherin nicht beantworten. "Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig (...) aus- und weitergebildet", hieß es lediglich. Die Untersuchungen zu dem Vorfall seien abgeschlossen.
Verschiedene "redundante Sicherheitsmechanismen" hätten gegriffen und beide Züge gestoppt - ob automatisch oder durch die Triebfahrzeugführer auf den Loks oder Fahrdienstleiter auf Stellwerken wollte die Bahnsprecherin nicht kommentieren. In Riesa werden die Weichen noch vor Ort in einem mechanischen Stellwerk für die jeweiligen Zugfahrten umgelegt und Signale gestellt.
Bundespolizei hat kein Ermittlungsverfahren eingeleitet
Die Bundespolizei erklärte auf Anfrage: Zuständige Fachermittler aus dem Bahnpolizeilichen Bereich der Bundespolizeiinspektion Dresden hätten den Vorfall geprüft. "Diese sind nach Abschluss der Überprüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Straftatverdacht vorliegt." Deshalb sei "seitens der Bundespolizei kein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet" worden.
Eisenbahnbundesamt lässt sich von DB AG unterrichten
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) als Aufsichtsbehörde erklärte, man habe den Vorfall aufgegriffen und lasse sich von den verantwortlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen (Deutsche Bahn AG, Anm. der Redaktion) hierzu weiter berichten. "Nach unserem Kenntnisstand kommen die betroffenen Unternehmen ihrer Betreiberverantwortung nach. Bislang hat das EBA keine Veranlassung, dem beteiligten Unternehmen Anweisungen zu erteilen", so eine Sprecherin der Behörde.
Zuständigkeiten bei Vorfällen in Bahnbetrieb
Nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz tragen die Eisenbahnen selbst die uneingeschränkte Verantwortung dafür, ihren Betrieb sicher zu führen. Dafür müssen sie jederzeit alles Erforderliche veranlassen und gegebenenfalls - auch etwa auf Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb - von sich aus reagieren. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überwacht im Rahmen der Eisenbahnaufsicht, ob die Unternehmen grundlegende Sicherheitsanforderungen und gesetzliche Bestimmungen einhalten beziehungsweise umsetzen.
Zur Betreiberverantwortung der Eisenbahnen gehört es auch, gefährliche Ereignisse selbst zu untersuchen und eigenverantwortlich über Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen zu entscheiden – unabhängig von möglichen behördlichen Ermittlungen.
Quelle: Eisenbahnbundesamt
MDR (lam)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 04. Juli 2023 | 08:30 Uhr