Landgericht Mordprozess nach tödlichem Messerangriff in Dresdner Straßenbahn
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11. März 2024, 17:44 Uhr
Acht Monate nach dem gewaltsamen Tod eines 40 Jahre alten Mannes in einer Dresdner Straßenbahn muss sich ein 33-Jähriger dafür verantworten. Am Montag hat der Prozess am Dresnder Landgericht begonnen. Der Beschuldigte soll einen Bekannten mit einem Messer tödlich verletzt haben. Derzeit ist er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, was die Frage nach seiner Schuldfähigkeit aufwirft.
- Der Tatverdächtige fühlte sich durch Einträge in den Sozialen Medien bedroht.
- Der Angeklagte ist derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
- So geht der Mordprozess am Dresdner Landgericht weiter.
Acht Monate nach dem gewaltsamen Tod eines Mannes in einer Straßenbahn in Dresden steht ein 33-Jähriger vor dem Gericht. Wie ein Sprecher des Landgerichtes Dresden sagte, ist der Mann wegen Mordes aus Heimtücke angeklagt. Der Angeklagte sagte laut Prozessbeobachtern aus, er habe sich durch Facebook-Nachrichten des Opfers bedroht gefühlt.
Dem Mann wird vorgeworfen, am 8. Juli 2023 kurz nach dem Einstieg in die Straßenbahn im Stadtteil Löbtau einen ihm flüchtig Bekannten niedergestochen zu haben. Der angegriffene 40 Jahre alte Mann starb wenig später an den Stichverletzungen im Krankenhaus. Laut Gerichtssprecher geht es im Prozess um ein Sicherungsverfahren und die Einweisung des Angeklagten in die Psychiatrie.
Beschuldigter derzeit in psychiatrischer Klinik
Der Somalier war nach dem Messerangriff auf einen Landsmann an der Haltestelle Löbtau festgenommen und die Tatwaffe sichergestellt worden. Ein Gutachter habe beim Angeklagten eine psychische Erkrankung festgestellt, sagte der Gerichtssprecher. Daher gebe es Zweifel an dessen Schuldfähigkeit. Demnach soll der Beschuldigte nach derzeitigem Stand an paranoider Schizophrenie leiden. Er sei im September 2023 aus der U-Haft in der JVA Dresden in das Fachkrankenhaus Arnsdorf verlegt worden.
Der Mann sei seit dem Jahr 2014 in Deutschland und habe - nachdem sein Asylantrag 2017 abgelehnt wurde - unter subsidiärem Schutz gestanden (Anm. Red.: Das heißt, er hatte eine befristete Aufenthaltserlaubnis, weil im Herkunftsland eine ernsthafte Gefahr besteht.).
So geht der Mordprozess weiter
Die Strafkammer des Landgerichts hat insgesamt sechs Verhandlungstage bis zum 10. April festgelegt. Dem Landgericht zufolge sollen bis 20. März weitere Zeugen angehört werden. In dem Prozess werden zudem ein Rechtsmediziner und ein psychiatrischer Sachverständiger ihre Gutachten abgeben.
MDR (kk/wim)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 11. März 2024 | 10:30 Uhr