Grünes Gewölbe Dresden Sachsens Rechnungshof kritisiert Kunstsammlungen nach Schmuckschwindel
Hauptinhalt
29. Juni 2023, 11:00 Uhr
Bei der Suche nach den gestohlenen Juwelen aus dem Grünen Gewölbe waren die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden auf einen Betrüger reingefallen. Der Mann wurde inzwischen rechtskräftig zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Nun fällt der Sächsische Rechnungshof ein harsches Urteil über die Hausspitze der Staatlichen Kunstsammlungen. In seinem aktuellen Bericht bescheinigt er den Staatlichen Kunstsammlungen "keine geordnete Geschäftsführung" und kritisiert den Ankaufsversuch heftig.
- Der Rechnungshof kritisiert in seinem aktuellen Bericht die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, die auf einen Betrüger reingefallen sind.
- Es herrscht Uneinigkeit, ob das vom Betrüger ergaunerte Geld privat oder staatlich gewesen ist.
- Auch die IT-Strategie der Staatsregierung und das Sächsische Oberbergamt sind in Kritik geraten.
"Der Betrug hat so gut funktioniert, weil er so schlecht war." Diesen Satz hatte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung gegen den 54-jährigen Betrüger aus den Niederlanden formuliert. Nach Ansicht des Rechnungshofes hat der Betrug auch funktioniert, weil bei den Staatlichen Kunstsammlungen (SKD) etliches im Argen lag.
Betrüger erhält 40.000 Euro
Worum ging es? Ein bereits vorbestrafter Betrüger hatte behauptet, er sei Diamantenhändler und könne den beim spektakulären Einbruch ins Grüne Gewölbe gestohlenen Bruststern des Weißen-Adler-Ordens für 40.000 Euro zurückkaufen. Die Staatlichen Kunstsammlungen hatten nach dem Einbruch um Spenden geworben.
Nach Beratungen mit dem Landeskriminalamt und der Staatsanwaltschaft entschied die Generaldirektorin der SKD, Marion Ackermann, die Rückführung selbst durchzuführen. Am 26. Dezember 2021 reiste sie mit Mitgliedern der Geschäftsführung im Rahmen einer Dienstreise nach Antwerpen - anbei 40.000 Euro an Spendengeldern. So ist es bekannt und so steht es auch im Bericht des Sächsischen Rechnungshofes. Dann: kein Orden, aber Geld weg, später Betrüger verurteilt.
Rechnungshof: Fragwürdiger Einsatz staatlicher Gelder
Der Rechnungshof kritisiert nun: "Das Handeln der SKD im Rahmen des Rückführungsversuches macht offensichtlich, dass es in den SKD an Verständnis fehlt, Teil der Staatsverwaltung zu sein. Den SKD fehlen grundlegende Kenntnisse des Verwaltungsorganisationsrechts."
Der Rechnungshof kreidet zum einen den Umstand an, dass das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK), als vorgesetzte Behörde über die Dienstreise nach Antwerpen und den Anlass nicht informiert war. Die SKD habe ihre Entscheidungskompetenz hier überschritten. Außerdem vertreten die Prüfer die Auffassung, dass mit der Annahme des Bargeldes aus Spenden die Mittel automatisch zu staatlichem Geld wurden, mithin also der Freistaat geschädigt wurde.
Ackermann: Nur Botin?
Den Einwand der SKD, den die Generaldirektorin Ackermann auch während des Prozesses vortrug, sie sei nur Botin für die Transaktion mit privatem Geld gewesen, will der Rechnungshof nicht akzeptieren. Er kommt zu dem Schluss, dass die SKD dies lediglich so darstellten, um die Regelungen ordnungsgemäßer Haushaltsführung zu umgehen: "Dies ist rechtsmissbräuchlich."
Die Gefahr der Finanzierung krimineller Strukturen durch die SKD war offensichtlich.
Auch wenn es ohne Zweifel von großer Bedeutung für den Freistaat gewesen wäre, das Diebesgut zurückzuerlangen, hätte die SKD nach Ansicht des Rechnungshofes so nicht handeln dürfen: "Die Gefahr der Finanzierung krimineller Strukturen durch die SKD war offensichtlich."
Bereits im Rechnungshofbericht erwähnt ist, dass das zuständige Ministerium zu der Frage, ob es sich um staatliches oder privates Geld handelte, offenbar anderer Rechtsauffassung ist als der Rechnungshof. Vermerkt ist ebenso, dass aktuell eine neue Geschäftsordnung für die SKD erarbeitet werde, die voraussichtlich ab Juli in Kraft trete. Im Laufe des Donnerstagnachmittags wird mit einer aktuellen Reaktion des Ministeriums zum Bericht gerechnet.
Kritik an mangelnder IT-Strategie der Staatsregierung
Der Rechnungshof hat sich außerdem noch zahlreichen anderen staatlichen Bereichen gewidmet. Unter anderem wirft der Rechnungshof der Staatsregierung vor, dass die Entwicklung von IT und E-Gouvernement der sächsischen Staatsverwaltung seit 2019 nicht mehr strategisch gesteuert werde, trotz eines erheblichen Nachholebdarfes.
Kritisiert wird beispielsweise auch, dass das Sächsische Oberbergamt teilweise nur über veraltete Arbeitsmittel verfügt. Der Rechnungshof fordert eine Gesamtrisikobewertung "Altbergbau", um die Mittel künftig effizienter einsetzen zu können. Der Freistaat stellt aktuell für die mehr als 6.000 Schadstellen im Altbergbau 14 Millionen Euro zur Gefahrenabwehr bereit.
MDR (ama)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 29. Juni 2023 | 11:00 Uhr