Fragen über Fragen Energiepreisbremse hält Versorger in Dresden auf Trab

09. Mai 2023, 18:36 Uhr

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat im vergangenen Jahr die Energiepreise in die Höhe schnellen lassen. Um die Folgen für Bürger und Wirtschaft abzufedern, hat der Bund eine Energiepreisbremse beschlossen. Bei der Sachsenenergie im Großraum Dresden wurden alle Kundinnen und Kunden informiert, bei denen die Preisbremse greift. Das betrifft beim Strom und Gas rund ein Fünftel. Ausgezahlt wird kein Geld, sondern die Beträge werden mit Abschlägen verrechnet. Viele Verbraucher haben Fragen.

Die Telefonleitungen beim Kundenservice von Sachsenenergie laufen heiß. Die meisten Fragen drehen sich insbesondere um die Strom- und Gaspreisbremse. Eine Unternehmenssprecherin sagte MDR SACHSEN, die Mehrzahl der Haushalts- und Gewerbekunden habe inzwischen "Informationen zu ihren individuellen Entlastungen erhalten". Lediglich bei Anschlüssen mit einem Verbrauch von mehr 30.000 Kilowattstunden pro Jahr, bei denen andere gesetzliche Regelungen greifen, stünden die Information noch aus.

Die konkrete Höhe der Erstattung sei individuell abhängig vom Vorjahresverbrauch und der Verbrauchsprognose sowie vom aktuellen Tarif. Deshalb nennt Sachsenenergie keinen Durchschnittswert.

Ein halbes Prozent liegt mit Tarif über dem Preisdeckel

Was der Versorger aber bekannt gibt: "Insgesamt sind bei Sachsenenergie nicht einmal 20 Prozent aller Gas- und Stromkunden von den Energiepreisbremsen betroffen." Alle anderen Verbraucher lägen aufgrund ihrer "Tarife unterhalb der Preisbremse". Insbesondere beim Strom zahlten bereits fast alle Haushaltskunden Preise unter 40 Cent und damit unterhalb der Strompreisbremse. Nur 0,5 Prozent aller Stromkunden hätten ein Produkt gebucht, bei dem aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde fällig werden. Insgesamt hat der Versorger nach eigenen Angaben 600.000 Stromkunden.

Energiepreisbremse Der Staat zahlt Haushalten und kleineren Unternehmen für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs die Differenz zwischen Preisdeckel und Marktpreis. Bei Gas liegt der Deckel bei zwölf Cent pro Kilowattstunde, bei Fernwärme bei 9,5 Cent und bei Strom bei 40 Cent. MDR Aktuell

Gas- und Wärmekunden profitieren besonders von Preisbremse

Ganz anders stellt sich die Lage bei den Gaskunden dar. Die Entlastung der Gaspreisbremse (zwölf Cent) wirkt nach Unternehmensangaben "aktuell für 114.000 Kunden, also für fast alle Gaskunden". Von der Wärmepreisbremse seien ebenfalls alle rund 8.000 Fernwärmeanschlüsse betroffen. Alle staatlichen Preisbremsen beziehen sich auf 80 Prozent des Verbrauchs, womit die Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende auch selbst noch zum Energiesparen animiert werden sollen.

Preisbremse wird in Abschlagszahlungen berücksichtigt

Die Sprecherin erläuterte, der Entlastungsbetrag werde "automatisch - in der Regel in den Abschlagszahlungen - berücksichtigt". Dazu werde der Entlastungbetrag anteilig auf die monatlichen Abschlagzahlungen verteilt, "wodurch sich der bisherige monatliche Abschlag verringert".

Die betroffenen Kundinnen und Kunden hätten von Sachsenenergie analog oder digital Post bekommen und fänden in diesem Schreiben die monatliche Entlastung und den damit reduzierten neuen Abschlag, hieß es. Es sei zu beachten: "Der erste neu berechnete Abschlag für April fällt deutlich geringer aus." Das liege daran, dass im April die ersten drei Monate dieses Jahres noch rückwirkend korrigiert worden seien, weil die Energiepreisbremse seit Januar gilt. Abschläge ab Mai würden dann monatsaktuell berechnet. Dabei werde weiterhin die Preisbremse berücksichtigt.

Steigende Energiekosten mit Gaspreis und Heizung
Fast alle Gaskunden von Sachsenenergie profitieren nach Unternehmensangaben von der Preisbremse. (Symbolbild) Bildrechte: Colourbox.de

Sachsenenergie selbst erhält für die Strompreisbremse die staatliche Erstattung zur Verrechnung mit den Verbrauchern von den Betreibern der Übertragungsnetze, aus denen der regionale Grundversorger den Strom bezieht. Für Gas- und Wärmekunden muss der Lieferant entsprechende Anträge beim Bund stellen.

Verbraucherzentrale berät bei Unklarheiten

Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) rät, sich bei Unklarheiten im Zusammenhang mit Abrechnungen und Abschlägen zur Energiepreisbremse an die Beratung der VZS zu wenden. Streitfälle können auch bei der unabhängigen Schlichtungsstelle Energie zur Klärung eingereicht werden. Auch hierbei helfe die Verbraucherzentrale. "Fragen rund um Energie sind bei uns aktuell ein Top-Thema", sagte der Energiereferent bei der VZS, Lorenz Bücklein.

Der VZS lägen einige Beschwerden von Verbrauchern vor, denen ihre Stromanbieter mit Inkrafttreten der Strompreisbremse teils unverständliche Briefe mit versteckten Preiserhöhungen in Form erhöhter Abschläge zugesandt hatten, hieß es. Mitunter habe es sich um Energieversorger gehandelt, die bereits zuvor mit unlauteren Methoden aufgefallen waren, hieß es.

Wettbewerb am Strommarkt wieder angelaufen

Die Sachsenenergie-Sprecherin sagte auf Nachfrage, inzwischen sei der Wettbewerb auf dem Strommarkt wieder angelaufen. Auch der Dresdner Versorger biete wieder verschiedene Tarife über Grund- und Ersatzversorgung hinaus an. "Als Grundversorger ist es die Aufgabe der Sachsenenergie, die Versorgung mit Energie über einen längeren Zeitraum abzusichern", so die Sprecherin. Deswegen könne Sachsenenergie "nicht erst von einem Tag auf den anderen Tag die benötigte Energie zu den oft schwankenden Tagespreisen kaufen".

Eine langfristige Beschaffungsstrategie habe den Strompreis für Haushalts- und Gewerbekunden unterhalb der staatlichen Strompreisbremse halten können. Dadurch wirkten sich aber auch Preisrückgänge am Großhandelsmarkt erst mittelfristig für die Endverbraucher aus. Wie wechselfreudig die Kunden künftig sein werden, lasse sich noch nicht abschätzen, hieß es bei Sachsenenergie.

MDR (lam)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 09. Mai 2023 | 12:30 Uhr

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