Zwei Seniorinnen gehen an einer Bank mit einem Schild "Geldautomat" vorbei.
Viele Senioren setzen noch immer auf Bargeld. Kaum einer von ihnen rechnet damit, beim Geldabheben ausgespäht zu werden. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance / dpa | Julian Stratenschulte

Bandenkriminalität Senioren um 60.000 Euro gebracht: Betrüger in Dresden vor Gericht

16. Dezember 2023, 16:56 Uhr

Auch wenn in letzter Zeit Betrüger vor allem mit Enkeltricks und Schockanrufen Menschen Geld aus der Tasche ziehen, gibt es auch noch die ganz gewöhnliche Offline-Kriminalität. In Dresden spähte eine Bande die Geldkartendaten von Rentnern aus, um ihnen die Karten wenig später bei einem Überfall abzunehmen. Der Schaden ist enorm. Jetzt stehen die mutmaßlichen Kriminellen vor Gericht.

Zwei Frauen und ein Mann müssen sich am Landgericht Dresden wegen Bandenraubes, Bandendiebstählen und Computerbetruges verantworten. Sie sollen über Monate gezielt betagte Senioren beim Geldabheben ausgespäht und dann überfallen oder bestohlen haben. Alles in allem sind sie wegen 168 Taten mit einem Schaden von rund 60.000 Euro angeklagt. Zum Prozessauftakt am Freitag legten der Hauptangeklagte und eine 57-Jährige im Zuge einer Verständigung Geständnisse ab, die zweite Frau bestritt die Vorwürfe.

Beschuldigte sind mehrfach vorbestraft

Laut Anklage hoben die am 1. März auf frischer Tat gestellten Beschuldigten mit den erbeuteten Karten dutzendfach auch in Polen Geld ab und kauften bargeldlos ein. Sie sollen im In- und Ausland mehrfach einschlägig vorbestraft sein. Die Staatsanwaltschaft geht von weiteren Komplizen aus. Sein Mandant habe sich das Geschäftsmodell ausgedacht und sei "mit anderen unterwegs gewesen", erklärte der Verteidiger des 52-Jährigen. Ihm sei wichtig gewesen, dass keine Gewalt ausgeübt werde. Die Kammer stellte dem Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von rund fünf Jahren in Aussicht und der Mitangeklagten rund vier Jahre. Die Frau bat vor Gericht auch um Entschuldigung.

Dritte Angeklagte bestreitet Tatbeteiligung

Die dritte Angeklagte lehnte eine Verständigung ab, sie sei nicht oder "nur körperlich" anwesend gewesen, habe mit den Taten nichts zu tun und nur einmal 400 Euro erhalten. Auf Nachfrage gab sie zu, dass die bei ihr sichergestellten Rasierklingen auch dazu gedient hätten, die Taschen der Opfer aufzuschneiden. Der Prozess ist bis Anfang März 2024 angesetzt. Das Gericht hofft, den betagten Geschädigten mit den Geständnissen die Zeugenaussage zu ersparen. Viele von ihnen waren älter als 80 Jahre, die Älteste 91 Jahre alt.

MDR (sth)/dpa

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