Femizid nach Trennung Lebenslange Haftstrafe für Armbrust-Mord in Plauen

23. August 2024, 19:42 Uhr

Weil ein Ehemann und Sadomaso-Anhänger nicht verkraften konnte, dass sich seine Frau von ihm trennte, wollte er sie auslöschen. So begründet das Landgericht Zwickau das Urteil zum Mord an einer Mutter.

Weil Mike H. seine getrennt von ihm lebende Ehefrau mit einer Armbrust und einem Messer ermordet hat, hat ihn das Landgericht Zwickau zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 46 Jahre alte Mann der Ehefrau im Juli 2023 in Plauen in der ehemals gemeinsamen Wohnung mit geladener Armbrust aufgelauert hat, ihr erst gezielt mit einem Bolzen ins Gesicht geschossen und sie dann mit mehreren Messerstichen in den Hals tödlich verletzt hat. Die Frau verblutete.

Ein Mann geht in der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben hinter einer verschlossenen Gittertür einen Gang entlang.
Wenn das Gerichtsurteil des Landgerichts Zwickau rechtskräftig würde, käme ein 46 Jahre alter Mann aus Plauen lebenslang hinter Gitter, weil er seine Frau, eine 37 Jahre alte Mutter, mit der Armbrust und Messerstichen ermordet hat. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert

Mann spricht Frau und Mutter eigenständiges Leben ab

Hintergrund war die vom 46-Jährigen nicht akzeptierte Trennung der Frau, in deren Folge er der 37-Jährigen das Recht auf ein eigenständiges Leben absprach, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Demzufolge war das Paar Teil der sogenannten BDSM-Szene oder Sadomaso-Szene. Sie sollte dem Mann "gehören" und seine Sklavin sein. Weil sie das nicht mehr wollte und sich trennte, soll der Mann laut Anklage den Mord geplant haben. Demnach überraschte er die Frau vor einem Jahr in der einstigen gemeinsamen Wohnung, wo sie noch regelmäßig Katzen gefüttert habe.

Richter: "Tat sittlich auf unterster Stufe"

Die Tat stehe "sittlich auf unterster Stufe", sagte Richter Jörg Burmeister in der Urteilsbegründung. Er habe seine Frau vernichten und über ihren Tod hinaus besitzen wollen. So habe der Mann veranlasst, dass sie auf ihrem Grabstein mit einem "Sklavenring" am Hals abgebildet sei.

Seelisches Leid der hinterbliebenen Tochter

Die Getötete hinterlässt eine 13 Jahre alte Tochter, die heute in einem Kinderheim lebt. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zur Zahlung eines Hinterbliebenengeldes an das Mädchen in Höhe von 25.000 Euro. Das Geld solle helfen, die seelischen Beeinträchtigungen infolge der Bluttat zu kompensieren, erläuterte Richter Burmeister. Denn das Mädchen habe nicht nur ihre Mutter verloren, sondern leide an Schuldgefühlen, weil sie ihre Mutter nicht habe beschützen können. Die Tochter trat als Nebenklägerin auf.

Angeklagter stellt Ablauf anders dar - Beweise sprechen dagegen

Kurz vor Ende des Prozesses hatte der Angeklagte in einer Erklärung die Tötung der Ehefrau zugegeben, stellte das Geschehen aber als Totschlag dar. So will er die Armbrust am Tattag nur deshalb bei sich gehabt haben, um sie wegen eines geplanten Onlineverkaufs zu fotografieren. Es habe Streit und eine körperliche Auseinandersetzung gegeben, in deren Folge sich ein Schuss aus der Armbrust gelöst und die Frau getroffen haben soll. Diese sei dann mit zwei Messern auf ihn zugelaufen, worauf er sich auch ein Messer gegriffen und auf sie eingestochen habe.

Heimtücke, niedere Beweggründe und Handynotiz

Dieser Einlassung folgten die Richter wegen der vorliegenden Indizien nicht. Sie gingen von einer geplanten Tat aus und sahen Mordmerkmale erfüllt: Heimtücke und niedere Beweggründe. Das Gericht verwies auch auf eine Notiz im Handy des 46-Jährigen, in der er konkrete Mordpläne mit Armbrust und Messer formuliert hatte. Außerdem hatten Rechtsmediziner festgestellt, dass weder die Geschädigte noch der Angeklagte Abwehr- oder Kampfverletzungen aufwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte sitzt weiterhin in Untersuchungshaft.

MDR (kk)/AFP/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 23. August 2024 | 13:30 Uhr

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