Flüchtlingshilfe Vogtlandkreis zahlt zu Unrecht Möbelgeld an Ukrainer
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09. August 2023, 11:09 Uhr
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Im Vogtlandkreis ist es zu Unregelmäßigkeiten bei Zahlungen an Geflüchtete aus der Ukraine gekommen. Es sei ein sogenanntes Möbelgeld ausgezahlt worden, obwohl Wohnungen bereits möbliert waren. Das hat die Verwaltung des Vogtlandkreises auf Anfrage von MDR SACHSEN bestätigt. Ob Behördenversagen oder Sozialmissbrauch vorliegen, soll untersucht werden. Zuerst hatte die "Freie Presse" über die Fälle berichtet.
Landkreis: Betrug in Einzelfällen nicht gänzlich auszuschließen
Der Leiter des Ordnungs- und Ausländeramtes, Jens Mittenzwey, hat im Gespräch mit MDR SACHSEN von Fristüberschreitungen gesprochen. So sei in einem Fall ein Ukrainer in eine nicht ausgestattete Wohnung eingezogen, hat Wohnungserstausstattung korrekterweise beantragt. Jedoch sei die Wohnung im Nachgang durch Dritte mit ausgestattet worden.
Die Hilfen können für die Erstausstattung von Wohnungen beantragt werden, die privat angemietet und bezogen werden.
Man habe "aber auch Fälle, wo wir doch noch einmal das Antragsdatum der Wohnungserstausstattung und den Bezug der Wohnung" detailliert prüfen müssen. Fälle von Sozialleistungsbetrug könnten "nicht gänzlich ausgeschlossen" werden. Ob das absichtlich oder aus Unwissenheit geschehen ist, soll im Einzelfall ermittelt werden. Die Zahlungen sollen dazu nun aufgearbeitet werden. Mittenzwey betonte, zu viel gezahlte Gelder werde der Landkreis in jedem Fall zurückfordern. Bisher belaufe sich die Summe, die zurückgefordert werden soll, auf 180.000 Euro.
Zeitung: Wohl 1.000 Fälle noch in Prüfung
Laut Zeitungsbericht sind 2.500 von 3.500 Zahlungen geprüft worden. Dabei seien 100 Verstöße festgestellt worden. Öffentlich gemacht hatte die Unstimmigkeiten demnach der frühere Plauener Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer (FDP) mit einer Anfrage im Kreistag.
Ausländeramtschef Mittenzwey erläuterte, dass beim massiven Zuzug von ukrainschen Geflüchteten im vergangenen Jahr die Ämter über Anträge flexibler und schneller entschieden hätten - immer unter dem Vorbehalt nachträglicher Prüfungen und gegebenenfalls Rückforderungen. Laut Mittenzwey sei eine unberechtigte Zahlung von Möbelgeld in aktuellen Asylverfahren ausgeschlossen.
MDR (lam/Studio Chemnitz)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 08. August 2023 | 16:30 Uhr