Urteil Verfassungsgericht: Chemnitzer Anwalt darf keinen Rechtsreferendar ausbilden
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27. Juni 2023, 16:52 Uhr
Ein Rechtsrefendar wollte seine Ausbildung bei einem Chemnitzer Anwalt machen. Ein Gericht übertrug die Ausbildung aber einem anderen Anwalt, da der gewünschte Anwalt aktiv in der rechtsextremen Szene sei. Die Beschwerde über die Zuweisung landete nun vor dem Verfassungsgerichtshof Leipzig.
Ein Chemnitzer Anwalt darf keinen Rechtsreferendar ausbilden. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig entschieden. Die Verfassungsbeschwerden des Anwalts und des Rechtsreferendars gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts wies das Gericht damit zurück.
Das Oberlandesgericht Dresden als Ausbildungsbehörde hatte die Rechtsanwaltsstation bei dem Chemnitzer Anwalt abgelehnt und die Ausbildung stattdessen einem anderen Anwalt übertragen. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass der Chemnitzer Rechtsanwalt aufgrund seiner Aktivitäten in der rechtsextremen Szene als Ausbilder "insgesamt deutlich weniger geeignet" sei als andere. Der Anwalt ist bereits mehrmals wegen Volksverhetzung zu Geldstrafen verurteilt worden.
Begründung für Beschwerde nicht ausreichend
Der Verfassungsgerichtshof sah bei der Beschwerde die vorgeschriebenen Begründungsanforderungen nicht erfüllt. Anwalt und Referendar hätten sich nicht genügend mit den Entscheidungsgründen im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts auseinandergesetzt bzw. die Möglichkeit einer eigenen Grundrechtsverletzung nicht substantiiert vorgetragen.
Zulassung zum Rechtsreferendar eingeklagt
Auch der Rechtsrefendar soll aus der rechtsextremen Szene stammen. Laut der Nachrichtenagentur AFP war seiner Zulassung zum Rechtsreferendar ebenfalls ein juristisches Verfahren vorausgegangen. An dessen Ende habe der Verfassungsgerichtshof ihn im November 2021 vorläufig zum juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Sachsen zugelassen.
MDR (ali)/AFP