Günstig oder teuer? So viel Hundesteuer wird 2025 in Sachsens Gemeinden fällig
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21. Januar 2025, 06:00 Uhr
In Sachsen haben mehrere Gemeinden ihre Hundesteuer zum Jahresbeginn erhöht. Das zeigt eine MDR-Erhebung unter mitteldeutschen Gemeinden. Daran gibt es heftige Kritik vom Bund der Steuerzahler. Der Städte- und Gemeindebund verteidigt die Praxis unterdessen.
- Sachsens höchste Steuer: Zwickau auf dem 1. Platz
- Knapp 14 Millionen Euro haben Sachsens Gemeinden 2023 eingenommen.
- Bund der Steuerzahler plädiert für Abschaffung der Hundesteuer.
Steuererhöhungen in zwei Gemeinden
In Sachsen haben mindestens neun Gemeinden zum 01.01.2025 ihre Steuersätze für Hunde erhöht. Das ist das Ergebnis einer MDR-Erhebung unter sächsischen Gemeinden. Dabei gibt es teils drastische Unterschiede wie hoch die Erhöhungen ausfallen. Die geringste Erhöhung liegt bei 25 Prozent. Andernorts wurde die Hundesteuer mehr als verdoppelt.
Hundesteuer als Aufwandssteuer Ob und wie eine Hundesteuer erhoben wird, liegt allein in der Verantwortung der Kommunen. Die rechtliche Grundlage dafür stellt eine örtliche Hundesteuersatzung dar. Diese wird durch das Sächsische Kommunalabgabengesetz ermöglicht (SächsKAG).
In der Gemeinde Löbnitz (Nordsachsen) stieg die jährliche Steuer für einen Hund um 108 Prozent. Das ist die größte Steuererhöhung in ganz Mitteldeutschland. Allerdings war die Steuer bisher mit 24 Euro vergleichsweise niedrig. Stattdessen müssen Hundehalterinnen und -halter in Löbnitz nun 50 Euro zahlen.
Eine Verdopplung gab es auch in Steinberg (Vogtlandkreis). Auch hier war die Steuerhöhe niedrig. 40 statt 20 Euro heißt es nun. In Großenhain (Meißen) und Scheibenberg (Erzgebirgskreis) stieg der Steuersatz auf 80 Euro. Im Durchschnitt erhöhten sächsischen Gemeinden die Hundesteuer um etwa 60 Prozent.
Allerdings könnten noch weitere Gemeinden ihre Hundesteuersätze erhöhen. Auf MDR-Nachfrage gaben mehrere Gemeinden an, 2025 über eine Steuerhöhung diskutieren zu wollen. So bereitet die Stadt Limbach-Oberfrohna (Zwickau) nach fast 25 Jahren eine Erhöhung vor. In Zittau (Görlitz) plant man dagegen mit einer Erhöhung im nächsten Jahr.
Sachsens Top-Ranking: Zwickau an der Spitze
Sachsenweit erhebt die Stadt Zwickau den höchsten Steuersatz für einen Hund. 120 Euro müssen Hundebesitzerinnen und -besitzer im Jahr zahlen. Damit liegt Zwickau noch vor der Landeshauptstadt Dresden, welche mit 108 Euro den zweiten Platz einnimmt. Auch in Görlitz und Löbau fällt die Steuer vergleichsweise hoch aus. 102 Euro werden hier fällig.
Der zweite Hund ist in Löbau am teuersten. 200 Euro Steuer müssen Hundebesitzer jährlich zahlen. Darüber hinaus erheben einige Gemeinden gestaffelte Steuersätze bei mehr als zwei Hunden. Schönwölkau (Nordsachsen) verlangt beispielsweise mit 300 Euro den Höchstbetrag für den dritten Hund.
Staffelung der Hundesteuer nach Zahl und Art der Hunde?
In vielen Gemeinden gibt es eine Staffelung, die sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für diese Hunde häufig mehr Steuern als für den ersten. Über die konkrete Staffelung entscheiden die Kommunen selbst. Einen gesonderten Steuersatz gibt es ebenfalls häufig für sogenannte gefährliche Hunde. Dazu zählen American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen. Regelungen dazu sind im Sächsischen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) festgehalten.
Für einen sogenannten "gefährlichen Hund" verlangt die Stadt Wolkenstein (Erzgebirgskreis) 800 Euro. Bis zu 1.020 Euro dürfen in Sachsen erhoben werden. Das ist wiederum der Steuersatz in Löbau für den zweiten gefährlichen Hund. In zwölf weiteren Gemeinden, darunter Lößnitz und Rochlitz, fallen für den zweiten gefährlichen Hund 1.000 Euro an.
Flickenteppich Hundesteuer: Übersicht der Steuersätze
Die flächendeckende Betrachtung der Hundesteuer zeigt: Die Höhe der Steuer ist in erster Linie vom Wohnort und der Art des Hundes abhängig. Vor allem in ländlichen Regionen gibt es viele Gemeinden, die nur eine geringe Steuer verlangen. In 200 Gemeinden liegt die Steuerhöhe für einen Hund bei 45 Euro oder weniger. Das sind fast die Hälfte aller sächsischen Gemeinden.
Im Durchschnitt der MDR-Erhebung hat ein Hund in Sachsen 49,19 Euro Steuer pro Jahr gekostet. Für den zweiten und dritten Hund waren es bereits 79,26 Euro bzw. 88,36 Euro. Erheblich teurer sind "gefährliche Hunde". Hier werden im Durchschnitt 280,77 Euro Steuer fällig.
Steigende Einnahmen in Sachsens Gemeinden
Insgesamt konnten in Sachsen in den vergangenen Jahren durch die Hundesteuer steigende Einnahmen verzeichnet werden. 2023 wurden im Freistaat knapp 14 Millionen Euro Hundesteuer gezahlt. 2019 waren es noch 11,9 Millionen Euro. Das entspricht einer Steigerung um 17 Prozent innerhalb von vier Jahren.
Zum Vergleich: In Thüringen und Sachsen-Anhalt beliefen sich die Steigerungen des Steueraufkommens im selben Zeitraum auf jeweils 14 Prozent.
80 Prozent des gesamten Steueraufkommens von 14 Millionen Euro kamen aus sächsischen Städten - insbesondere aus den bevölkerungsreichsten Städten.
Chemnitz, Dresden und Leipzig haben Millionenbeträge durch die Hundesteuer eingenommen. 2023 waren es in Chemnitz 1,02 Millionen Euro. Die Landeshauptstadt Dresden übertrifft diesen Wert mit 1,8 Millionen Euro. Die mit Abstand höchsten Einnahmen gab es in Leipzig mit 2,4 Millionen Euro.
Steuervermeidung: Hohe Dunkelziffer bei Hunden
Die Hundesteuer wird nur für angemeldete Hunde erhoben. Unklar ist, wie viele Halter ihre Tiere trotz Pflicht nicht anmelden und sich somit der Steuerpflicht entziehen. Kontrollen dazu sind mit hohem Aufwand verbunden. In Leipzig waren im Dezember 2024 etwa 25.750 Hunde registriert.
Nach Angaben der Stadt werden in Leipzig regelmäßig Hunde auf ihre steuerliche Anmeldung kontrolliert. "Diese Kontrollen finden insbesondere auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen sowie in Grün- und Erholungsanlagen statt", heißt es auf MDR-Anfrage. Abseits davon gehen die Stadtkämmerei auch allen Bürgerhinweisen und Mitteilungen anderer Kommunen nach.
Insgesamt wurden 2023 in Leipzig 166 Verstöße gegen die Hundesteuersatzung durch die Bußgeldbehörde angezeigt. Seit 2018 zählte die Stadt 1.512 Fälle, in denen Hunde nicht steuerlich angemeldet wurden. Die Dunkelziffer dürfte noch höher sein.
Bund der Steuerzahler will Hundesteuer abschaffen
Vom Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. gibt es unterdessen harte Kritik an der Hundesteuer. Er kritisiert vor allem, dass Hundehalterinnen und -halter von ihren gezahlten Steuern nichts erwarten können. Wie bei anderen Steuern fließen die Einnahmen aus der Hundesteuer in den allgemeinen Haushalt der Kommune.
Deshalb sei es eine irrige Annahme, dass die Kommunen mit der Hundesteuer "die Hinterlassenschaften der Vierbeiner auf Straßen und in Parks beseitigen, Tüten-Spender aufstellen oder Hundewiesen einrichten."
Aus unserer Sicht gehört die Hundesteuer gänzlich abgeschafft.
Der Verband positioniert sich grundsätzlich gegen die Hundesteuer: "Ein zeitgemäßes Steuersystem setzt auf einige wenige Steuerarten, deren Erträge den Staat auskömmlich finanzieren. [...] Aus unserer Sicht gehört die Hundesteuer gänzlich abgeschafft."
Städte- und Gemeindebund verteidigt Umsetzung der Hundesteuer
Janina Salden vom Deutschen Städte- und Gemeindebund verteidigt die Praxis der Hundesteuer dagegen. Demnach ist die Hundesteuer durch die hohen öffentlichen Kosten für Hundeinfrastruktur und Kotbeseitigung nach wie vor zeitgemäß und ein wichtiger Beitrag der Hundehalterinnen und -halter zu den Ausgaben der Kommune.
Sie beurteilt die finanzielle Situation in vielen Gemeinden schwierig: "Allein das laufende Jahr werden die Kommunen in der Summe wohl mit einem Defizit in Höhe von minus 17 Milliarden Euro abschließen." Weiter heißt es: "Insofern ist die Hundesteuer in den Kommunalhaushalten zwar ein kleiner, aber nicht zu vernachlässigender Einnahmeposten bei den Kommunalfinanzen."
Über die MDR Umfrage
Der MDR hat bei allen 418 Gemeinden (Stand 2024) in Sachsen die aktuellen Hundesteuersätze abgefragt und wollte darüber hinaus wissen, ob eine Erhöhung der Hundesteuer im Jahr 2025 geplant ist. Für Gemeinden, die nicht geantwortet haben, wurde die öffentlich zugängliche Hundesteuersatzung genutzt.
Für 409 der 418 Gemeinden liegen Daten vor. Für zwei weitere sind die Daten unvollständig. Es wurden nur Staffelungen bis zum dritten bzw. ersten gefährlichen Hund berücksichtigt. Gegebenenfalls können für Gemeinden noch weitere Staffelungen vorliegen.
MDR (dhl)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten | 21. Januar 2025 | 07:30 Uhr
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