IHK-Umfrage Lieferkettengesetz bringt Unternehmen aus Mittelsachsen in Haftungszwänge
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07. März 2023, 14:42 Uhr
Mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Januar sollten sich die Bedingungen für die Menschen verbessern, die unsere Produkte weltweit herstellen. Denn so sperrig der Gesetzestitel ist, so schwierig ist der weltweite Weg der Produkte zu überprüfen. Viele kleinere Unternehmen haben damit Probleme.
- Ein Drittel der mittelständischen Unternehmen hat Probleme mit dem Lieferkettengesetz.
- Das Gesetz trifft hier mittelständische Unternehmen als Lieferanten großer Unternehmen.
- Die IHK hofft, dass in Zukunft Zertifikate zu mehr Rechtssicherheit führen.
Die Industrie und Handelskammer Chemnitz (IHK) hat Montag eine Umfrage zum "Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz" (LkSG) veröffentlicht, das seit diesem Jahr Unternehmen verpflichtet, bei Ihren Lieferanten die Einhaltung von Menschenrechts- und Umwelt-Standards zu kontrollieren.
Demnach beklagt ein Drittel der international aktiven Unternehmen im Kammerbezirk die Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes.
Obwohl das LkSG auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten (ab 2024 ab 1.000 Mitarbeitende) abzielt, seien auch kleinere Unternehmen als Zulieferer betroffen. Martin Witschaß, Geschäftsführer Standortpolitik der IHK Chemnitz, sieht das kritisch. "Unser größter Kritikpunkt ist, dass die Großen den Kleinen einfach die
überstülpen."
Für die Mittelständler sei es schwer, in diesem Bereich Rechtssicherheit zu bekommen und die Haftung in Grenzen zu halten. "Wir kennen keine Ideallösung. Im Moment kann man nur mit dem Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusammenarbeiten."
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt. Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gesetz verunsichert mittelständisches Unternehmen IMM
Kleinere Unternehmen wie IMM electronics GmbH in Mittweida mit 125 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind verunsichert. Der Dienstleister stellt Elektronik-Komponenten für große Unternehmen her, sagt Geschäftsführer René In der Stroth. "Die Herausforderung ist die vertragliche Bindung an unseren Kunden."
Die Auflage der Auftraggeber beinhalte, dass auch IMM konform sein müsse nach dem Lieferkettengesetz. Man könne versuchen, das zu bestätigen. "Wenn man da eine Zusage gibt, die man selbst nicht kontrollieren kann, ist man ganz schnell in einem Haftungsfall."
Wenn man da eine Zusage gibt, die man selbst nicht kontrollieren kann, ist man ganz schnell in einem Haftungsfall.
Wir wissen, dass zum Beispiel die amerikanischen Umweltbehörden nicht zimperlich sind mit Strafzahlungen", sagt In der Stroth. Als Mittelständler hätte das Unternehmen jedoch nicht die Kraft, solche Strafzahlungen zu leisten.
Bei der IHK Chemnitz hoffe man, dass es in Zukunft eine internationale Zertifizierung geben werde, die Rechtssicherheit für die Unternehmen in der Lieferkette bringt, sagt Witschaß. "Aber momenten befinden wir uns in einem Prozess, der gestaltet werden muss." Da müsse sich noch einiges "zurechtruckeln", um Streitfälle möglichst vorab aus dem Weg räumen zu können.
MDR (tfr/dbo)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | SACHSENSPIEGEL | 06. März 2023 | 19:00 Uhr