Jänschwalde/Schleenhain Kohlegegner wegen Blockaden zu Haft- und Geldstrafen verurteilt
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18. November 2022, 15:37 Uhr
Im September hatten Klimaaktivisten den Kraftwerksbetrieb in Jänschwalde gestört. Zeitweise mussten zwei Blöcke vom Stromnetz genommen werden. Jetzt wurden die ersten Urteile gegen die Blockierer gesprochen. Wegen des Protest gegen den Tagebau Schleenhain muss eine weitere Aktivistin zudem eine Geldstrafe zahlen. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.
- Das Amtsgericht Cottbus hat zwei Klimaaktivisten zu vier Monaten Gefängnis verurteilt.
- Die Verurteilten haben sich laut Gericht im Verfahren weiterhin geweigert, ihre Personalien anzugeben.
- Die Aktivisten halten radikale Aktion angesichts der Klimaerwärmung für notwendig.
- Das Amtsgericht Borna hat eine weitere Geldstrafe wegen des Protest im Tagebau Schleenhain verhängt.
Zwei Klimaaktivisten, die vor zwei Monaten das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde blockiert hatten, sind vom Amtsgericht Cottbus zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Dem Mann und der Frau wurden gemeinschaftlich begangene Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen. Das Amtsgericht in Cottbus hat zudem am Donnerstag die zunächst auf zwei Monate befristeten Untersuchungshaftbefehle entfristet. Andere Aktivisten hatten zuvor vor dem Gerichtsgebäude protestiert und eine Freilassung gefordert.
Rechtsmittel gegen Urteil möglich
Der Direktor des Amtsgerichts Cottbus, Michael Höhr, erklärte, nur mit der Fortdauer der Haft könne das weitere Verfahren gesichert werden. Die beiden Verurteilten hätten ihre Personalien nach wie vor nicht angegeben. Höhr wies aber darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Die beiden Verurteilten könnten binnen einer Woche entweder Berufung oder Sprungrevision einlegen. Im Falle einer Berufung müsste vor dem Landgericht eine neue Verhandlung stattfinden. Bei einer Sprungrevision würde das Oberlandesgericht das Urteil lediglich auf Rechtsfehler untersuchen.
Gegen die beiden Angeklagten wurde in einem beschleunigten Verfahren geurteilt. Das wird meist angewendet, wenn die Beweislage klar und die Aufklärung einer Straftat einfach erscheinen.
Aktivisten: Radikale Aktionen notwendig
Eine Gruppe von Klimaaktivisten war am 19. September auf das Gelände des Kraftwerks in Jänschwalde eingedrungen, hatte sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt. Das Energieunternehmen Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter. Das Braunkohlekraftwerk in der Lausitz ist das drittgrößte in Deutschland.
Die Gruppe der Aktivisten verteidigte zuvor "radikale Aktionen" als gerechtfertigten Protest gegen wachsende Umweltzerstörung. Sie beruft sich nach eigenen Angaben auf "den rechtfertigenden Notstand, der angesichts der rasanten Erhitzung der Atmosphäre besteht". Da die anderen Blockierer aus der Gruppe der Kohlekraftgegner Angaben zu ihrer Identität gemacht hatten, waren sie nicht in Untersuchungshaft gekommen.
Sprecherin von "Ende Gelände" muss Geldstrafe zahlen
Eine Sprecherin des Aktionsbündnisses "Ende Gelände" ist wegen eines Protests im Tagebau "Vereinigtes Schleenhain" zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Borna verhängte wegen Hausfriedensbruchs eine Strafe von 15 Tagessätzen zu je 23 Euro, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Bündnissprecherin kündigte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.
Das Urteil zeige, wie wichtig die Aktionen von "Ende Gelände" weiterhin seien. Klimaschutz sei kein Verbrechen. "Ende Gelände" hatte 2019 den Tagebau blockiert. Anschließend verließen die Aktivisten die Kohlegrube freiwillig. Der Tagebaubetreiber Mibrag erstattete Anzeige. Auch die Linken-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel war im Zusammenhang mit dem Protest zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Auch sie legte Rechtsmittel ein.
MDR (ama/kbe)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 18. November 2022 | 05:30 Uhr