Ein Fotograf nimmt das Prozessgeschehen auf.
Das Urteil des Landgerichst Dresden im Zivilstreit zwischen Hentschke Bau und dem Recherchekollektiv ist noch nicht rechtskräftig. (Archivbild) Bildrechte: MDR/Madeleine Arndt

Urteil Landgericht Dresden Hentschke Bau erfolgreich mit Klage gegen Recherchekollektiv

05. April 2024, 14:05 Uhr

Werden in dem Unternehmen Hentschke Bau in der Oberlausitz rechtsradikale Äußerungen getätigt und geduldet? Das Landgericht in Dresden sieht solche Vorwürfe nicht belegt und gibt dem Unternehmen nach einer Klage gegen entsprechende Veröffentlichungen deshalb Recht. Diese müssen nun gelöscht und dürfen nicht wiederholt werden.

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Im Rechtsstreit zwischen der Oberlausitzer Baufirma Hentschke und dem Recherchekollektiv "15 Grad Research" hat das Landgericht Dresden ein Urteil gesprochen. Danach dürfen einzelne Äußerungen des Kollektivs zu rechtsradikalen Strukturen in dem Unternehmen bis auf Weiteres nicht wiederholt werden, sagte Gerichtssprecher Andreas Feron MDR SACHSEN. Die Berichte zu den Äußerungen müssten zudem in elektronischen Medien gelöscht werden.

Das betrifft auch ein sogenanntes Policy Paper des Demokratieforschungsinstituts EFBI an der Universität Leipzig. Hentschke Bau mit seinem Geschäftsführer Jörg Drews hatte gegen die Veröffentlichung geklagt, nachdem der Text "Vernetzt und etabliert: Unternehmerisches Engagement für die extreme Rechte in Ostsachsen" erschienen war. Diese Klage muss aber noch vor dem Verwaltungsgericht Leipzig verhandelt werden.

Papier liegt auf einem Tisch
Im EFBI-Policy-Paper beschreibt ein Ex-Mitarbeiter, dass in einem Pausengespräch bei Hentschke Bau rechtsradikale Positionen geäußert worden seien. (Archivbild) Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Gericht: Zeuge nur vom Hörensagen genügt nicht

Laut Gericht konnte das Recherchekollektiv die Äußerungen nicht belegen. "Es gab nur einen Zeugen, der vom Hörensagen berichtet hat." Das Gericht sei deshalb nicht davon überzeugt gewesen, dass die Gespräche so stattgefunden haben, so Gerichtssprecher Feron.

Stein des Anstoßes ist die Aussage eines ehemaligen Mitarbeiters über ein Gespräch, das sich im Pausenraum des Unternehmens abgespielt haben und rechtes Gedankengut belegen soll. 

MDR SACHSEN hatte mit dem Ex-Mitarbeiter gesprochen. Dabei wiederholte er die Vorwürfe: "Da sagt jemand, dass er eine bestimmte Personengruppe vergasen will. Und es gab keine Widerworte von den Anwesenden. Alle hatten es deutlich gehört." Das Recherchekollektiv habe den Zeugen schützen wollen, deshalb habe dieser in dem Prozess nicht selbst ausgesagt, sagte ein Sprecher von "15 Grad Research" nach dem Urteil.

Berufung noch offen

Das Recherchekollektiv wird presserechtlich von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten im Freistaat Sachsen (VVN-BdA Sachsen) vertreten. Diese muss nun laut Gericht die Anwaltskosten in Höhe von rund 2.000 Euro und die Gerichtskosten tragen - wenn das Urteil rechtskräftig wird.

Die Beklagten haben nun vier Wochen Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Ob sie dies tun werden, sei noch nicht entschieden, sagte VVN-BdA-Vorstand Silvio Lang in einer ersten Reaktion MDR SACHSEN. "Sehr wahrscheinlich ist, dass wir in Berufung gehen. Das ist ein Urteil, dass wir so nicht nachvollziehen können."

MDR (kbe)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 05. April 2024 | 19:00 Uhr

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