Neukirch Warum die Valtenbergbaude in der Oberlausitz geschlossen bleibt
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07. Juli 2024, 07:00 Uhr
Der Valtenberg bei Neukirch im Landkreis Bautzen ist ein beliebtes Ausflugsziel. Die höchste Erhebung der Lausitzer Berglandschaft belohnt den Aufstieg mit einem eindrucksvollen Rundumblick. Auch die Baude sorgte über Jahre für satte und gut gelaunte Wanderer. Doch seit einem Jahr ist das nicht mehr so. Denn trotz vergebenen Pachtvertrags sind die Türen der Baude geschlossen.
Der Ausblick vom Valtenberg begeistert und lockt zahlreiche Besucher nach Neukirch in die Lausitz. Doch am Boden brodelt es. Neukirchs Bürgermeister Jens Zeiler ist sauer, denn seit mehr als einem Jahr hält die aktuelle Pächterin die Valtenbergbaude geschlossen.
Gemeinde will den Baudenschlüssel zurück
"Die Gaststätte war ein beliebtes Ausflugsziel und das vermissen wir." Die Gemeinde selbst habe leider keine Zugang zur Baude, denn die Pächterin rücke den Schlüssel nicht raus, sagt der Bürgermeister. Aber: "Wir hätten gern unsere Baude zurück!", so Zeiler.
Wir hätten gern unsere Baude zurück!
Prominent weht genau diese Forderung über dem Valtenberg. Durch die Verpachtung sollte eigentlich der gastronomische Betrieb zu den regulären Öffnungszeiten gewährleistet werden. Laut Bürgermeister lief das anfangs gut. Später hatte die Gaststätte nur noch sporadisch offen. Bis die Pächterin die Baude von heute auf morgen dicht machte, mit Verweis auf eine kostenintensive 0900er-Nummer.
Im August 2023 wird der Pachtvertrag durch die Gemeinde wegen Nichterfüllung fristlos gekündigt, eine Räumungsklage eingereicht. Die liegt immer noch beim Landgericht Görlitz.
Pächterin beschwert sich über Wasserqualität und Müllabfuhr
Der MDR versuchte, mit der Pächterin zu sprechen, um zu erfahren, warum sie die Gastronomie geschlossen hält. Die Antwort kam per Fax. Darin wirft die Frau der Gemeinde vor allem technische Mängel an der Baude vor. So wurde nach ihren Angaben festgestellt: "... dass das Trinkwasser starke bräunliche Ausflockungen zeigt. Analysen von Wasserproben haben eine zehnfache Überschreitung des für Trinkwasser zulässigen Grenzwertes für Bleibelastung ergeben."
Das Trinkwasser zeigt starke bräunliche Ausflockungen.
Ein weiteres Problem sei die Müllabfuhr. Der örtliche Entsorger lehne die Abfallentsorgung wegen mangelhafter Zuwegung aus berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzregelungen ab. Da die Gemeinde die Mängel nicht behoben habe, mache die Pächterin vom Zurückhaltungsrecht für Pachtzahlungen Gebrauch.
Der Gemeinde Neukirch sind die Mängel bekannt, weist sie allerdings auch als haltlos zurück. So könne "nach mehrmonatigem Stillstand das Leitungswasser keine Trinkwasserqualität mehr haben", heißt es aus der Verwaltung.
Kein Termin für Gerichtsverhandlung
Der Streit wird weiter vor dem Landgericht Görlitz ausgetragen werden. Ein Termin für den Prozess zur Räumungsklage ist allerdings noch nicht festgelegt. Neukirchs Bürgermeister appelliert an die Justiz, den Fall zu verhandeln. Noch lieber wäre es ihm, wenn die Pächterin dem Ort den Baudenschlüssel zurückgeben würde.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | SACHSENSPIEGEL | 06. Juli 2024 | 19:00 Uhr