Ein Kleinkind sitz am Boden und bekommt einen Geldschein gereicht
In Sachsen-Anhalt ist jedes vierte Kind von Armut bedroht, zeigen Zahlen der Bertelsmann-Stiftung. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / photothek

Studie veröffentlicht Zehntausende Kinder in Sachsen-Anhalt von Armut bedroht

26. Januar 2023, 15:24 Uhr

Armut sorgt bei Kindern beispielsweise dafür, dass sie ihren Geburtstag nicht feiern und nicht mit Freunden ins Kino gehen können. In Sachsen-Anhalt ist jedes vierte Kind von Armut betroffen. Einer neuen Studie zufolge sind Alleinerziehende und Familien mit mehr als drei Kindern besonders häufig betroffen.

In Sachsen-Anhalt sind knapp 82.000 Kinder von Armut bedroht. Laut einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung entspricht das rund 25 Prozent aller Kinder im Land. Betroffen ist demnach jedes vierte Kind und jeder dritte junge Erwachsene (43.448) im Alter von 18 bis 25 Jahren. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2021.

Alleinerziehende und Familien mit mehr als drei Kindern besonders betroffen

Alleinerziehende und Familien mit mehr als drei Kindern waren der Studie zufolge am stärksten betroffen. "Wer als junger Mensch in Armut aufwächst, leidet täglich unter Mangel, Verzicht und Scham und hat zugleich deutlich schlechtere Zukunftsaussichten", sagte Anette Stein von der Stiftung laut Mitteilung. Im ostdeutschen Vergleich lag die Quote armutsgefährdeter junger Erwachsener in Sachsen-Anhalt knapp über dem Durchschnitt (32,5 Prozent) – in Westdeutschland waren es dagegen im Schnitt 24,2 Prozent.

Wann ist man armutsgefährdet? Als armutsgefährdet gelten Kinder und Jugendliche in Familien mit einem Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Haushaltseinkommens in Deutschland. Das lag laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2021 bei 3.813 Euro.

Viele dieser jungen Menschen benötigen staatliche Hilfen, um über die Runden zu kommen.

Schon jetzt zeigen laut der Studie erste Zahlen für 2022, dass die Zahl derer, die auf staatliche Hilfe wie Bürgergeld und Grundsicherung angewiesen sind, deutlich steigt. Und das erstmals seit fünf Jahren. Hintergrund seien aus der Ukraine geflüchtete Minderjährige. Sie können seit dem vergangenen Sommer Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch beziehen.

dpa, MDR (Hannes Leonard)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 26. Januar 2023 | 07:00 Uhr

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