Landgericht Stendal Impfverweigerer: Verurteilter Bundeswehr-Soldat zieht Berufung zurück
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13. Dezember 2023, 09:25 Uhr
Die Befehlsverweigerung eines Soldaten hat das Landgericht Stendal beschäftigt. Der Mann hatte 2021 und 2022 trotz Anordnung verschiedene Impfungen abgelehnt, darunter die gegen das Coronavirus und Auffrischungen gegen Tetanus. Das Amtsgericht Gardelegen verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Doch die wollte der Beschuldigte nicht hinnehmen und ging in Berufung.
- Weil ein Soldat mehrere Impfungen verweigert hat, ist er zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
- Seine Haltung hat der Soldat mit Gewissenskonflikten erklärt.
- Neben dem Zivilprozess erwarten den 38-Jährigen jetzt noch weitere Konsequenzen.
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Der Berufungsprozess eines verurteilten Bundeswehr-Soldaten aus Letztlingen, der 2021 und 2022 mehrere Impfungenen verweigert hatte, ist am Dienstag geplatzt. Der 38-Jährige zog seine Berufung vor dem Landgericht Stendal selbst zurück. Damit bleibt es bei einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro. Zuvor hatte die vorsitzende Richterin angedeutet, die Befehlsverweigerung des Mannes genauso wie die erste Instanz zu verurteilen. Seine Aussage, in den zurückliegenden Jahren erhebliche gesundheitliche Probleme mit Impfungen bekommen zu haben, überzeugte das Gericht demnach nicht.
Das Amtsgericht Gardelegen hatte den Mann im August wegen Gehorsamsverweigerung zur besagten Geldstrafe verurteilt. Als Zeitsoldat im Gefechtsübungszentrum (GÜZ) in Letzlingen (Altmarkkreis Salzwedel) hatte er im Dezember 2021 eine Grippeschutzimpfung sowie eine Corona-Impfung verweigert. Im März 2022 verweigerte er dann noch weitere Schutzimpfungen wie Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis.
Da der Kompaniechef nur die Impfungen im März rechtsgültig befohlen hatte, wertete der Richter damals nur die zweite Ablehnung des Soldaten als Gehorsamsverweigerung. Für die erste Verweigerung von Grippe- und Corona-Impfung gab es daher einen Freispruch. Die zweite Weigerung wurde dagegen mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro belegt.
Soldat macht Gewissenskonflikte geltend
Der Soldat, der mittlerweile nach Blankenburg versetzt worden ist, hatte sein Verhalten im ersten Prozess mit einem Gewissenskonflikt erklärt. Er habe seine Gesundheit nicht schädigen wollen, zumal er als Leistungssportler sehr fit sei. Der Kompaniechef charakterisierte den Impfverweigerer als "Vorzeigesoldaten". Daher habe er ihm auch bei der ersten Verweigerung im Dezember 2021 "eine Bedenkzeit eingeräumt" und nicht gleich einen Befehl erlassen. Der Soldat sei der einzige am GÜZ gewesen, der die Corona-Impfung ausgeschlagen habe.
Richter: Nicht nachvollziehbar, wie Soldat Impfungen verweigern konnte
Der Richter am Amtsgericht ließ seinerzeit durchblicken, dass er nicht nachvollziehen könne, wie der Angeklagte als Soldat die Impfungen habe verweigern können. "Haben Sie gedacht, Sie können die Bundesrepublik im Homeoffice verteidigen", fragte er.
Der Richter wies zudem mehrfach in der Verhandlung darauf hin, dass er selbst noch heute unter den Folgen seiner Corona-Erkrankung leide. Als er bei der Urteilsverkündung einen Aspekt vergessen hatte, kam er abermals darauf zu sprechen: "Corona ist schon ziemlich beeinträchtigend", sagte er. Gleichzeitig verwies der Richter darauf, dass dies keinen Einfluss auf das Urteil gehabt habe.
Auch Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr läuft
Gegen das Urteil legte der Soldat Berufung beim Landgericht Stendal ein, die er nun bereits am ersten Verhandlungstag wieder zurückzog. Neben dem Zivilprozess erwartet den Soldaten, der seit 19 Jahren bei der Bundeswehr ist, noch ein Disziplinarverfahren bei seinem Arbeitgeber. Dies kann Einfluss auf Pension oder Abfindung nach Ausscheiden aus dem Dienst haben.
MDR (Bernd-Volker Brahms, Sebastian Gall, Daniel Salpius) | Erstmals veröffentlicht am 28.08.2023
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 12. Dezember 2023 | 14:00 Uhr