Bestattungsformen CDU hält an Sargpflicht in Sachsen-Anhalt fest
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17. Januar 2025, 15:08 Uhr
Verstorbene in Sachsen-Anhalt, die nicht eingeäschert werden, dürfen wohl auch künftig nur in Särgen bestattet werden. Die CDU hat geplanten Reformen des Bestattungsgesetzes eine Absage erteilt. Sie will an der Sargpflicht festhalten.
Bei der Novellierung des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt könnte ein zentraler Punkt der Reform auf der Strecke bleiben. Die CDU-Landtagsfraktion lehnt eine Aufhebung der Sargpflicht ab. Konkret geht es um die Frage, ob bei einer Erdbestattung auch eine Bestattung in Tüchern erlaubt werde. "Was die CDU-Fraktion zurzeit nicht mitträgt, ist die Tuchbestattung", sagte Fraktionsvorsitzender Guido Heuer. Damit stellen sich die Christdemokraten gegen einen Beschluss der schwarz-rot-gelben Landesregierung.
CDU stellt sich gegen Beschluss der Landesregierung
Lediglich in Sachsen-Anhalt und Sachsen gibt es noch die Sargpflicht. Allerdings: In beiden Bundesländern soll noch 2024 das Bestattungsgesetz geändert und der Weg frei gemacht werden für eine sarglose Bestattung. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hatte den Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz im April 2023 beschlossen. Seitdem verhandeln Abgeordnete von CDU, SPD und FDP im Landtag darüber. Eigentlich sollte der Sargzwang aufgehoben werden und künftig eine Bestattung in Tüchern möglich sein.
Damit sollte etwa den Wünschen der muslimischen und jüdischen Gemeinden Rechnung getragen werden. "Wir streben eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts an, um der Vielfalt der Religionen gerecht zu werden", heißt es im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und FDP.
Die Sargpficht oder Sargzwang ist eine gesetzliche Vorschrift für eine klassische Erdbestattung, die traditionell in einem Sarg erfolgt. Sie wird mit Menschenwürde, hygienischen Gründen, Traditionen sowie besseren Verwesungsvoraussetzungen durch den im Sarg befindlichen Sauerstoff begründet. Auch für eine Einäscherung ist der Sarg Pflicht.
Den Friedhofsträgern sollte in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen die Bestattung in Tüchern eingeräumt werden. Doch das reicht der CDU nicht. Die Fraktion begründet die Bedenken unter anderem mit Unsicherheiten bei der Bodenstruktur und dem Verwesungsprozess.
"Ich finde das schade", sagte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katrin Gensecke. Wer Vielfalt wolle, müsse dem auch Rechnung tragen. Sachsen-Anhalt sei eines der letzten Länder, in denen noch keine Tuchbestattung möglich sei, so Gensecke. "Wir müssen gucken, wie wir damit umgehen."
Kritik von den Grünen
Möglicherweise fällt die Reform nun kleiner aus. So soll eine Bestattungspflicht von Sternenkindern eingeführt werden. So werden Babys genannt, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt sterben. Außerdem soll es künftig verpflichtend eine zweite Leichenschau bei Erdbestattungen geben. FDP-Gesundheitspolitiker Konstantin Pott sagte, man müsse jetzt die geeinten Punkte umsetzen.
Die oppositionellen Grünen kritisieren die CDU. "Das ist wirklich unfassbar", sagte Fraktionschefin Cornelia Lüddemann. Das gehe so nicht, wenn man Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Sachsen-Anhalt holen wolle und diese dauerhaft hierbleiben sollten. "Wir müssen alles tun, dass wir eine Willkommenskultur entwickeln. Das betrifft alle Lebensbereiche", sagte Lüddemann.
dpa; MDR (Mario Köhne)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 17. Januar 2025 | 13:00 Uhr
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