Erdbestattungen werden immer seltener. Für den Trauerprozess ist diese klassische Bestattungsform aber besser, weil man tatsächlich einen Menschen zu Grabe trägt. Die Realität des Verlustes ist am Sarg besser zu verstehen.
In Sachsen-Anhalt soll das Bestattungsrecht reformiert werden. Bildrechte: MDR/Erik Schimschar

Bestattungsrecht Landesregierung will Sargpflicht lockern

18. Juli 2022, 15:05 Uhr

Sachsen-Anhalts Landesregierung aus CDU, SPD und FDP will das Bestattungsrecht reformieren. Kern ist eine Lockerung der Sargpflicht. Auch eine zweite Leichenschau vor jeder Bestattung soll vorgeschrieben werden. Noch in diesem Jahr soll dazu ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden.

Das Bestattungsrecht in Sachsen-Anhalt steht vor einer Reform. Nach Angaben des Sozialministeriums soll noch im Laufe des Jahres ein Gesetzentwurf vorbereitet und in den Landtag eingebracht werden. Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" in ihrer Montagsausgabe über das Thema berichtet.

Mit der Reform soll die Sargpflicht gelockert werden. Im aktuellen Koalitionsvertrag der Landesregierung aus CDU, SPD und FDP sei vereinbart worden, eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts in Sachsen-Anhalt anzustreben, hieß es vom Ministerium.

Zweite Leichenschau soll Pflicht werden

Bei einer Lockerung der Sargpflicht müssten allerdings hygienische und rechtliche Einschränkungen berücksichtigt werden. So soll den Friedhofsträgern in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen eine Bestattung in Tüchern eingeräumt werden. In bestimmten Fällen soll dies zum Tragen kommen, etwa bei Bodenbeschaffenheiten, die eine natürliche Verwesung verhindern könnten, oder bei kirchlichen Friedhofsträgern.

Nach Angaben von Sozialministerin Petra Grimm-Benne soll Sachsen-Anhalt darüber hinaus das erste Bundesland werden, in dem vor jeder Bestattung verpflichtend eine zweite Leichenschau durch einen Arzt durchgeführt werden muss. Das sagte die SPD-Politikerin der "Mitteldeutschen Zeitung".

Bestatter und Friedhofsverwalter kritisieren Pläne

Durch die zweite Leichenschau soll die Dunkelziffer unentdeckter unnatürlicher Tode reduziert werden. Bisher ist eine ärztliche zweite Leichenschau nur vor einer Feuerbestattung vorgesehen, da nach der Einäscherung keine Untersuchungen mehr an der Leiche vorgenommen werden können.

In Sachsen-Anhalt wird seit Jahren über Neuerungen beim Bestattungsgesetz diskutiert. Im Januar machten Vertreter mehrerer Fraktionen im Landtag deutlich, sich ausführlicher mit dem Thema befassen zu wollen. Die Grünen hatten zuvor einen Gesetzesentwurf präsentiert. Zuletzt hatte sich ein Zusammenschluss von Bestattern, Friedhofsverwaltern, Steinmetzen und Friedhofsgärtnern den Plänen gegenüber kritisch geäußert.

Wie in Aschersleben eine andere Form der Bestattungen möglich ist – eine sogenannte Reerdigung, können Sie im folgenden Video sehen.

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dpa, MDR (Felix Fahnert)

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