Schild vor dem Gebäude des Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf dem Gelände der WDR-Studios und Köln-Bocklemünd
Sachsen-Anhalts Regierungskoalition will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk umgestalten. Bildrechte: IMAGO / Deutzmann

Medienänderungsstaatsvertrag Rundfunkreform: Beschluss geht Sachsen-Anhalt nicht weit genug

21. Oktober 2022, 13:55 Uhr

Die mit dem neuen Medienänderungsstaatsvertrag geplanten Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stoßen in Sachsen-Anhalt auf Kritik. Der Koalition im Landtag gehen sie nicht weit genug. Blockieren will man den Vertrag nicht, aber eigene Vorschläge vorlegen und so Druck für zukünftige Verhandlungen machen. Im Fokus stehen zwei ARD-Anstalten.

Thomas Vorreyer
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Mehr Freiheiten beim Umgang mit Unterhaltungsangeboten und Spartensendern, mehr Kontrolle durch die Gremien: Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag sieht einige Änderungen für ARD, ZDF und Deutschlandradio vor. Am Freitag haben ihn die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen bei einem Treffen in Hannover unterschrieben. Doch der Koalition aus CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt geht er nicht weit genug. Sie stellt weitere Forderungen.

Der Vertrag sei "kein großer Wurf", sagt CDU-Medienpolitiker Markus Kurze, gerade nicht vor dem Hintergrund der Vorwürfe der Vetternwirtschaft beim RBB. Eine Hängepartie wie im Streit um den Rundfunkbeitrag Ende 2020 droht in Magdeburg dennoch nicht. Die Koalition will dem Staatsvertrag im Landtag bis Jahresende zustimmen.

Dieses Mal soll aber ein gemeinsamer Reformvorschlag in den begleitenden Entschließungsantrag gepackt werden. Die Gespräche dafür laufen. Die Fraktionen wissen die Staatskanzlei hinter sich: Medienminister Rainer Robra (CDU) hatte diese Vorgehensweise selbst im Medienausschuss empfohlen.

CDU, SPD und FDP mit unterschiedlichen Schwerpunkten

Der CDU-Fraktion geht es laut Kurze um eine "umfassende Struktur- und Auftragsreform". Aus seiner Sicht produzieren die Anstalten zu oft das Gleiche und müssten "verschlankt" werden. Die Berichterstattung sei zudem nicht ausgewogen genug.

Kurze zielt dabei etwa auf einzelne Angebote ab, die gendern würden. Letzteres werde von einer Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt, so Kurze im September im Landtag. Eine weitere CDU-Forderung: mehr Prüfrechte für die Landesrechnungshöfe auf die ARD-Finanzen.

Geht es nach SPD-Medienpolitiker Holger Hövelmann, dann werden Intendantengehälter künftig gedeckelt und Führungskräfte ausschließlich tariflich bezahlt. Die ostdeutschen Rundfunkanstalten sollen zudem mehr Kompetenzen und Einrichtungen innerhalb der ARD bekommen.

Für die FDP fordert Guido Kosmehl mehr Synergieeffekte zwischen ARD und ZDF bei Sport- und gesellschaftlichen Großereignissen. Auch über die Zahl der Radiosender müsste gesprochen werden. Beim MDR müsse man sich etwa überlegen, ob man sich mit den Radiosendern Jump und Sputnik "zwei Pop-Rock-Wellen dauerhaft leisten" wolle, so Kosmehl, der auch im MDR-Rundfunkrat sitzt.

Zwei ARD-Anstalten im Fokus

Knackpunkt ist aber die Zukunft zweier anderer Anstalten: der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen. Diese sind auf Hilfe aus der ARD angewiesen. Etwas mehr als 100 Millionen Euro geben MDR, WDR & Co. derzeit jährlich nach Bremen und Saarbrücken ab.

Die CDU-Fraktion fordere deshalb die Auflösung der kleinen Anstalten und Fusionen mit SWR bzw. NDR, sagt Markus Kurze. Bei SPD und FDP verweist man darauf, dass eine solche Entscheidung nur die Landesparlamente im Saarland und Bremen treffen könnten. Das könne man nicht aus Sachsen-Anhalt vorschreiben. 

Kosmehl will aber den internen Finanzausgleich der ARD abschaffen, Hövelmann ihn zumindest deutlich reduzieren. "Das ist nichts Unanständiges", das zu diskutieren, sagt der SPD-Mann. Die anderen Länder müssten sich darüber Gedanken machen.

Ruf des "unzuverlässigen Partners"

Hövelmann will den geplanten Antrag als Gesprächsangebot an andere Landesparlamente verstanden wissen. Ein bisschen geht es aber auch um Schadensbehebung. Die Rundfunkdebatte vor zwei Jahren, die am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landete, habe Sachsen-Anhalts Position nicht gestärkt, sagt Hövelmann. "In anderen Bundesländern haben wir den Ruf des unzuverlässigen Partners."

Über den Streit über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags berichtete Ende 2020 auch der MDR-Podcast Was bleibt.

Mit dem geplanten Landtagsbeschluss hat man in der Koalition aber auch Ministerpräsident Haseloff im Blick. Denn 2023 soll der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag reformiert werden. Der Vertrag regelt die Mittelflüsse der Anstalten. Ein Votum aus dem Landtag wäre ein klares Zeichen an den Ministerpräsidenten, dort "weiterzuverhandeln oder eben nicht zuzustimmen", sollten die Forderungen nicht erfüllt sein, sagt Guido Kosmehl.

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Stilisierte Grafik: Drei Personen sitzen an einem runden Tisch mit MDR-Logo.
Im Staatsvertrag des MDR steht geschrieben, dass der MDR-Rundfunkrat die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten hat. Außerdem wählen die Ehrenamtler im Rundfunkrat die Mitglieder des Verwaltungsrates. Bildrechte: MDR | MEDIEN360G

MDR (Thomas Vorreyer)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 20. Oktober 2022 | 19:00 Uhr

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