Wahl der Intendanten und Interessenvertretung Das ist der Rundfunkrat
Hauptinhalt
25. August 2022, 09:34 Uhr
Der Rundfunkrat ist neben dem Verwaltungsrat das Kontrollgremium des MDR. Er soll durch seine Mitglieder die Gesellschaft im Kleinen abbilden, Vielfalt sichern und den Programmauftrag überwachen. Außerdem entscheidet er über viele wichtige Sachen – von der Intendantenwahl bis zum Geld für die Bundesliga. Hört sich ganz schön kompliziert an. Ist es aber gar nicht, wie unser fiktives Interview zeigt.
Hier ist immer die Rede vom Rundfunkrat. Was ist das eigentlich?
Der Rundfunkrat ist ungefähr so etwas wie das Parlament einer öffentlich-rechtlichen Anstalt. Er wird zwar nicht gewählt, soll aber auch die Gesellschaft – also die Bürgerinnen und Bürger und ihre Interessen vertreten.
Und wie funktioniert das, wenn er nicht gewählt wird?
Die Menschen, die im Rundfunkrat sitzen, arbeiten ehrenamtlich und werden von Organisationen in das Gremium entsandt. Das können Landesregierungen sein, die Landtage oder die Gewerkschaften. Die evangelische und die katholische Kirche und die jüdischen Kultusgemeinden sind vertreten, bei manchen Anstalten auch Muslime. Dazu kommt eine Vielzahl an Verbänden, der Arbeitgeberverband zum Beispiel, der eher die Unternehmen vertritt. Oder Sportverbände, Verbände von Künstlerinnen und Künstlern, Journalistinnen und Journalisten oder Wohlfahrtsverbände. Beim MDR sind auch der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt und der Bauernverband vertreten. Und seit letztem Jahr sind auch Umweltschutz, Migranten und die LSBTTIQ-Bewegung dabei.
Und die machen jetzt Rundfunk?
Nein, natürlich nicht. Das machen die MDR-Mitarbeitenden in Redaktion, Produktion und Technik. Die Mitglieder des Rundfunkrates prüfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen „Auftrag“ erfüllt. Weil der ja bedeutet, dass das Angebot für alle sein muss und auch die Interessen und Belange von Minderheiten berücksichtigt werden, ist der Rundfunkrat so bunt zusammengesetzt. Die Idee ist, dass so die gesellschaftliche Vielfalt abgebildet und abgesichert wird. Im MDR-Staatsvertrag heißt das, „der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit und trägt dabei der Vielfalt der Meinungen Rechnung“.
Wie soll das funktionieren?
Die Mitglieder des Rundfunkrats sind unabhängig. Das heißt, der MDR kann ihnen keine Vorschriften machen. Und sie haben viel Einfluss. Bestes Beispiel: Der Rundfunkrat bestimmt, wer den MDR führt. Seine Mitglieder wählen die Intendantin oder den Intendanten. Und wenn diese andere Führungsposten besetzen möchte, wie die Programmdirektion oder die Leitungen der drei Landesfunkhäuser in Erfurt, Magdeburg und Dresden, muss der Rundfunkrat zustimmen. Der Rundfunkrat kann sich aber auch zum Programm äußern und überwacht, ob der Auftrag des MDR eingehalten wird. Auch wenn sich Nutzerinnen und Nutzer über das Programm beschweren, ist der Rundfunkrat zuständig und muss prüfen, ob die Programmbeschwerde berechtigt ist. Wenn der Rundfunkrat eine Programmbeschwerde feststellt, muss der MDR etwas ändern.
Haben die auch was mit dem Geld zu tun?
Ja. Immer wenn der MDR Summen von mehr als zwei Millionen Euro für das Programm aufruft, um zum Beispiel eine große Serie produzieren zu lassen oder die Rechte an Sportübertragungen zu kaufen, muss der Rundfunkrat zustimmen. Zwei Millionen Euro hören sich zunächst mal viel an, aber bei so einem großen Betrieb kommen solche Summen relativ oft zustande. Das gilt übrigens auch, wenn der MDR über die ARD etwas mit bezahlt – zum Beispiel die Übertragungsrechte für die „Sportschau“ oder Olympische Spiele. Das läuft dann im Ersten Programm, aber es bezahlen alle ARD-Anstalten gemeinsam. Außerdem muss der Rundfunkrat dem Wirtschaftsplan und dem Jahresabschluss des MDR zustimmen, ist also sowohl in die langfristige Planung als auch beim tatsächlichen Ergebnis zum Jahresende eingebunden.
Aber sonst kann die MDR-Chefetage mit dem Geld machen, was sie will?
Nein, das kontrolliert der Verwaltungsrat vor. Er ist das zweite wichtige Gremium bei so einer öffentlich-rechtlichen Anstalt. Der Verwaltungsrat arbeitet auch ehrenamtlich und „überwacht die Geschäftsführung“, heißt es im MDR-Staatsvertrag. Der Verwaltungsrat ist zudem für die Finanzordnung des MDR zuständig und muss zum Beispiel zustimmen, wenn Beschäftige außertariflich bezahlt werden.
Aber das hat ja nichts mit dem Rundfunkrat zu tun!
Doch! Denn die Mitglieder im Verwaltungsrat werden vom Rundfunkrat gewählt.
Und wer sucht aus, welche Organisationen und Vereine in den Rundfunkrat dürfen?
Das ist Sache der Landtage, weil Medien- und Rundfunkpolitik bei uns in Deutschland Zuständigkeit der Länder ist. Weil der MDR ja nicht nur für ein Bundesland sendet, sondern für Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen zuständig ist, wird das hier etwas komplizierter. Aber im Prinzip läuft das so: Die Landtage legen fest, welche Organisationen und Vereine im Rundfunkrat vertreten sein sollen. Das wird dann in den MDR-Staatsvertrag geschrieben, den alle drei Landtage beschließen müssen. Welche Personen diese Organisationen und Vereine dann genau schicken, ist deren Sache. Damit haben weder der MDR noch die Politik etwas zu tun.
Das dürfen die ganz allein entscheiden?
Im Prinzip ja. Aber es gibt ein paar Spielregeln, die wieder im Staatsvertrag stehen. Zum Beispiel, dass nur Menschen in den Rundfunk- oder Verwaltungsrat dürfen, bei denen sich keine Interessenkonflikte mit dem MDR ergeben könnten. Wenn jemand also im Hauptberuf bei einem Privatsender arbeitet, ist ein Sitz im Rundfunk- oder Verwaltungsrat tabu. Denn sie stehen ja zum MDR in Konkurrenz. Außerdem dürfen beim MDR nur ein bestimmter Anteil an Regierungsmitglieder und Mitgliedern der Landtage, keine Abgeordneten aus dem Europaparlament oder dem Bundestag in den Gremien sitzen. Das ist bei vielen anderen öffentlich-rechtlichen Sendern anders. Der Deutschlandfunk hat das mal untersucht und festgestellt, dass es fast überall etwas Unterschiedliches gilt.
Ganz schön kompliziert! Und wirklich nah an den Beitragszahlenden ist das aber nicht gerade!
Deswegen gibt es auch neue Modelle. Im MDR-Rundfunkrat sind zum Beispiel acht Plätze für Vereine und Organisationen reserviert, die nicht sowieso auf der Rundfunkratsliste stehen. Die können sich dann darum bewerben und müssen erklären, warum sie in den Rundfunkrat wollen. Dann entscheiden wieder die Landtage, welche der sich bewerbenden Organisationen am besten geeignet sind, die Vielfalt im Rundfunk zu verstärken. Aktuell besetzt der sächsische Landtag vier und die Landtage von Sachsen-Anhalt und Thüringen je zwei dieser Sitze.
Wie viele Leute sitzen denn in so einem Rundfunkrat?
Das ist wieder von Anstalt zu Anstalt ganz unterschiedlich. Beim MDR sind es 50, weil der ja für drei Bundesländer da ist. Beim WDR, der ja für das größte Bundesland NRW sendet, sind es aktuell 55. Im NDR-Rundfunkrat sitzen 58, beim kleinsten ARD-Sender Radio Bremen sind es immerhin noch 32. Die hohe Zahl kommt zustande, weil ja möglichst viele Organisationen vertreten sein und somit die Vielfalt sicherstellen sollen.
Und die machen das nebenbei und ohne jede Unterstützung?
Die Rundfunk- und Verwaltungsräte arbeiten ehrenamtlich. Sie bekommen aber eine Aufwandsentschädigung. Beim MDR gibt es zum Beispiel 714,74 Euro im Monat und dann noch mal 59,59 Euro pro Sitzung. Bei ihrer Arbeit werden die Rundfunk- und Verwaltungsräte vom Gremienbüro unterstützt. Es ist wie der Rundfunk- und der Verwaltungsrat ebenfalls vom Rest des MDR unabhängig und bereitet beispielsweise die Sitzungen vor und nach.
Not Found
The requested URL /api/v1/talk/includes/html/e434a81f-d563-420b-b9b3-3185114e4bff was not found on this server.