Eine Frau sitzt neben einem gesprungenen Spiegel auf einem Bett und hält ihren Kopf in den Händen (gestellte Szene). 1 min
Das Land Sachsen-Anhalt stellt jährlich 50.000 Euro im Opferhilfefonds bereit. Mehr dazu im Audio. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Jonas Walzberg
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Das Land Sachsen-Anhalt stellt jährlich 50.000 Euro im Opferhilfefonds bereit. Mehr dazu im Audio. (Symbolbild)

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Nach Halle-Attentat Sachsen-Anhalt stellt jährlich 50.000 Euro im Opferhilfefonds bereit

07. Oktober 2024, 18:47 Uhr

Sachsen-Anhalt hat nun einen Opferhilfefonds – der rückwirkend zum 1. Oktober 2019 in Kraft tritt. Damit können auch Betroffene des Halle-Attentats Hilfe beantragen. Jährlich beinhaltet der Fonds 50.000 Euro, um Opfer schwerer Gewalt schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Pro Fall sieht das Land zwischen 300 und 5.000 Euro vor.

In Sachsen-Anhalt ist ein Opferhilfefonds des Landes in Kraft getreten – rückwirkend zum 1. Oktober 2019. Das teilte das Justizministerium am Montag mit. Durch den Fonds sollen Opfer schwerer Gewalttaten schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung erhalten.

"Schwere Gewalttaten, insbesondere jene, die aus einer extremistischen oder terroristischen Motivation heraus begangen werden, hinterlassen bei den Opfern und ihren Familien körperliche und seelische Verwundungen", heißt es in der Richtlinie des neuen Opferhilfefonds. Gerade in den ersten Tagen und Wochen seien sie auf praktische Hilfe und Unterstützung angewiesen. Der Staat sei verpflichtet, ihnen zu helfen.

Nach Halle-Attentat: Initiative für Opferhilfefonds aus dem Landtag

Die Initiative für den Fonds kam aus dem Landtag. Die Regierungsfraktionen CDU, SPD und FDP brachten ihn 2022 auf den Weg. Hintergrund war der rassistisch und antisemitisch motivierte Anschlag von Halle am 9. Oktober 2019. Damals hatte ein Attentäter versucht, an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, die Synagoge zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als ihm das nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen und verletzte weitere in der Umgebung.

Betroffene des Anschlags, etwa İsmet und Rıfat Tekin, die Betreiber des damaligen "Kiez-Döner", kritisierten, dass die Politik sie zu wenig unterstütze.

Betroffene des Halle-Attentats können rückwirkend Hilfe beantragen

Nach Angaben des Justizministeriums können auch die Betroffenen des Anschlags am 9. Oktober in Halle und Wiedersdorf rückwirkend Hilfe beantragen. Ministerin Franziska Weidinger (CDU) sagte, die Antragstellung solle möglichst unkompliziert laufen. Eine unabhängige Kommission im Ministerium solle darüber entscheiden.

Leiterin dieser Kommission ist die Landesopferbeauftragte Gabriele Theren. Sie hob hervor, dass die finanzielle Hilfe aus dem Fonds auf die individuelle Situation der Opfer oder Angehörigen angepasst werden könne.

Zwischen 300 und 5.000 Euro Hilfe nach schweren Gewalttaten

Nach Angaben des Justizministeriums stehen insgesamt 50.000 Euro pro Jahr bereit. Die Hilfeleistung sei eine pauschale Einmalzahlung. In der Regel seien 300 Euro vorgesehen. Bei schweren körperlichen und gesundheitlichen Schäden mit langfristigen Folgen könnten es 3.000 Euro sein. Bei Todesfällen, nach Terroranschlägen oder Attentaten mit landesweiter Bedeutung seien bis zu 5.000 Euro möglich.

Mehr zum Schutz vor Gewalt in Sachsen-Anhalt

dpa, MDR (Jörg Wunram, Maren Wilczek)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 07. Oktober 2024 | 14:30 Uhr

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