Neue Budgets Krankenhäuser: Rund 83 Millionen Euro mehr für Patienten
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17. Januar 2025, 16:54 Uhr
Sachsen-Anhalts Krankenhäuser bekommen 82,5 Millionen Euro zusätzlich. Das Geld ist zweckgebunden an die Patientenbehandlung. Der zugrunde liegende Basiswert könnte in diesem Jahr noch einmal angepasst werden.
- Ob 82,5 Millionen Euro überhaupt reichen, ist unklar.
- Jährlich werden in Sachsen-Anhalt rund 500.000 Menschen versorgt.
- Die Krankenhausreform bringt ein neues Abrechnungssystem.
Den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt stehen für die Patientenbehandlung in diesem Jahr rund 82,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr zur Verfügung. Wie die Krankenhausgesellschaft und der Verband der Krankenkassen mitteilten, haben sie sich auf einen sogenannten Basisfallwert geeinigt.
Dieser beträgt demnach rund 4.385 Euro. Das ist der Preis, den die Krankenhäuser von den Kassen für eine Standardbehandlung bekommen. Auf seiner Basis errechnen die Kliniken ihre Budgets. Die Mittel sind zweckgebunden für die medizinische Versorgung der Patienten. Für Investitionen sei weiterhin das Land zuständig.
Sind 82,5 MIllionen genug?
Der Verband der kommunalen und landeseigenen Krankenhäuser (VKLK) hinterfragt, ob die 82,5 Millionen Euro reichen. Geschäftsführer Knut Förster sagte MDR SACHSEN-ANHALT, 83 Millionen seien unstrittig eine große Summe, aber ob sie in der Verteilung nachher allen Krankenhäusern gleichermaßen helfen würden, sei fraglich. Der Basissatz sei einer der niedrigsten in Deutschland.
Fast 500.000 Patienten pro Jahr
Kassen und Krankenhäuser gehen davon aus, dass der Basiswert in diesem Jahr noch einmal angepasst wird, weil die Auswirkungen der Krankenhausreform noch nicht vollständig abschätzbar sei.
Laut ihren Angaben werden in Sachsen-Anhalt pro Jahr mehr als 495.000 Patienten in 44 Krankenhäusern stationär behandelt. Dafür stehen insgesamt knapp zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Nicht eingerechnet sind Psychiatrie und Pflege.
Das ist neu durch die Krankenhausreform
Kernelement der Reform ist ein neues Abrechnungssystem. Über die bisherigen Fallpauschalen hinaus soll es sogenannte Vorhaltepauschalen geben. Unabhängig von der Zahl der Fälle sollen die Kliniken einen festen Sockel von 60 Prozent der Vergütung dafür erhalten, dass sie eine Grundausstattung mit Personal und Geräten für bestimmte Leistungen vorhalten.
In strukturell schwächeren Regionen sollen übergreifende Gesundheitszentren geschaffen werden. Bereiche wie Kinderheilkunde, Geburtshilfe oder Traumatologie sollen zusätzliche Mittel erhalten. Für die Finanzierung der großen Strukturreform ist dem Ministerium zufolge ein Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro vorgesehen, der zur Hälfte von den Ländern und zur Hälfte aus dem Gesundheitsfonds gespeist werden soll.
MDR (Karin Roxer, Max Schörm)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 17. Januar 2025 | 13:00 Uhr
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