Entzug von Waffenbesitzkarte Gericht: AfD-Mitgliedschaft kein Grund für Waffenentzug
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03. März 2023, 19:01 Uhr
Auch AfD-Mitglieder dürfen Waffen besitzen – das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg klargestellt. Zuvor war dem AfD-Stadtrat Ronny Kumpf seine Waffenbesitzkarte entzogen worden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine verfassungsfeindliche Einstufung der AfD auf Landes- oder Kreisebene bis Abschluss des Verfahrens unwahrscheinlich sei. Kumpf begrüßte den Beschluss und sprach von einer richtungsweisenden Entscheidung.
- In einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgericht Magdeburg heißt es, dass auch AfD-Mitglieder Waffen besitzen dürfen.
- Eine verfassungsfeindliche Einstufung der AfD auf Landes- oder Kreisebene bis zum Abschluss des Verfahrens sei unwahrscheinlich – so die Begründung.
- Kumpf bezeichnete den Beschluss als "Entscheidung mit Signalcharakter".
Eine Mitgliedschaft in der AfD reicht nicht dafür aus, die Waffenbesitzkarte entzogen zu bekommen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg hervor, der am Donnerstagabend veröffentlicht worden ist.
Der Magdeburger AfD-Stadtrat Ronny Kumpf teilte am Freitag mit, dass es dabei um ihn gehe. Kumpf hatte demnach gegen den Entzug der Waffenbesitzkarte durch die Polizeiinspektion Magdeburg Widerspruch eingelegt und in einem Eil-Verfahren vor Gericht um vorläufigen Rechtsschutz gebeten.
Stichwort: Waffenbesitzkarte
Wer eine Waffenbesitzkarte (WBK) hat, darf eine Waffe kaufen und besitzen. Das betrifft etwa Jäger oder Sportschützen. Die Waffenbesitzkarte gibt es in rot, grün und gelb. Wer lediglich eine Waffenbesitzkarte hat, darf die Waffe allerdings nicht in der Öffentlichkeit tragen. Hierfür braucht es einen Waffenschein.
Waffe und die dazugehörige Munition müssen getrennt voneinander transportiert werden. Dabei gilt: Die Waffe darf weder zugriffs-, noch schussbereit sein.
Gericht: Einstufung als Verdachtsfall
Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts MDR SACHSEN-ANHALT am Freitag sagte, ist nicht absehbar, dass die AfD auf Landes- oder Kreisebene bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens als gesichert verfassungsfeindlich eingestuft sein wird.
Damit könne auch der Halter nicht als waffenrechtlich unzuverlässig angesehen werden. Die Polizei als untere Waffenbehörde hatte laut Gericht hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür gesehen, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Ungeachtet des jetzigen Beschlusses hatte Kumpf demnach seine Waffen und die Besitzkarte bereits abgegeben.
Die Bundes-AfD wird seit 2022 als Verdachtsfall geführt, da sie sich "in einem Richtungsstreit, bei dem sich die verfassungsfeindlichen Bestrebungen durchsetzen könnten" befinde, hieß es vom Gericht. Auch die AfD in Sachsen-Anhalt wird als Verdachtsfall geführt. Das Verwaltungsgericht Magdeburg begründete die Entscheidung damit, dass eine Einstufung als Verdachtsfall voraussetze, dass es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gebe, dass die AfD Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfolge. Das liege bei der AfD vor, so das Gericht.
Kumpf: "richtungsweisende Entscheidung"
Der AfD-Stadtrat sprach in seiner Mitteilung am Freitag von einer richtungsweisenden Entscheidung. Aus der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall lasse sich kein Vorwurf der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit konstruieren. Wie ihm selbst sei es auch zahlreichen anderen AfD-Mitgliedern und Sympathisanten ergangen.
Dieses landesweit abgestimmte Vorgehen empfinde er als Versuch der Einschüchterung und Diskreditierung: "Es verfolgte offenbar einzig den Zweck, die AfD zu beschädigen und Druck auf Beamte und Sportschützen auszuüben. Ich bin dankbar, dass das Gericht dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben hat." Die Entscheidung habe Signalcharakter und der Beschluss sei bundesweit der erste dieser Art.
MDR (Christoph Dziedo, Annekathrin Queck)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 03. März 2023 | 19:00 Uhr
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