Eine Frau sitzt neben einem gesprungenen Spiegel auf einem Bett und hält ihren Kopf in den Händen (gestellte Szene).
Für Opfer von schweren Gewaltstraftaten soll in Sachsen-Anhalt ein Entschädigungsfonds eingerichtet werden. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Jonas Walzberg

Fonds für Betroffene geplant Entschädigung nach schweren Straftaten: Sachsen-Anhalt will Opferhilfe stärken

07. Juni 2023, 16:55 Uhr

Betroffene von schweren Straftaten sollen in Sachsen-Anhalt künftig möglichst unbürokratisch über einen Opferhilfefonds entschädigt werden. Justizministerin Franziska Weidinger erklärte, die Pläne dazu sollen noch im Juni im Kabinett behandelt werden. Unterdessen mahnen Landtagsabgeordnete mehr Empathie der Behörden bei der Kommunikation mit Betroffenen an.

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In Sachsen-Anhalt sollen Opfer von schweren Straftaten besser unterstützt und finanziell entschädigt werden. Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) erklärte im Justizausschuss des Landtags, dass die Pläne für den geplanten Opferhilfefonds weit vorangeschritten seien. Ein Entwurf solle noch im Juni das Kabinett erreichen. Anschließend sei geplant, die Details in den Ausschüssen des Landtags abzustimmen, um Einvernehmen herzustellen.

Justizministerin zur Opferhilfe: "Staat in der Pflicht"

Weidinger hatte die Pläne für den Fonds bereits im Frühjahr im Ausschuss vorgestellt. Demnach sollen Opfer und Angehörige bei schweren Gewaltstraftaten möglichst schnell unbürokratisch eine Entschädigung erhalten. Die Stärkung der Opferhilfe sei ein "großes gemeinsames Anliegen", die Gründung des Fonds werde ein "Meilenstein" für den Opferschutz im Land sein, so die Justizministerin.

Gerade im Falle eines extremistischen oder terroristischen Hintergrunds hinterließen Taten "körperliche und seelische Wunden" bei den Opfern beziehungsweise Hinterbliebenen. In solchen Situationen sei "der Staat in der Pflicht", sagte Weidinger.

Rückwirkende Entschädigung auf für Halle-Anschlag?

Auch für bereits vergangene Straftaten könnten Opfer und Angehörige durch den geplanten Fonds womöglich rückwirkend entschädigt werden. "Damit wäre es möglich, dass auch Opfer des rechtsterroristischen Anschlags in Halle Leistungen aus dem Fonds in Anspruch nehmen können", sagte die Ministerin im März. Entsprechende Anregungen werden nach Angaben des Justizministeriums geprüft.

Die Landesregierung aus CDU, SPD und FDP hatte sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, einen Opferhilfefonds gründen zu wollen. Im April 2022 fasste der Landtag einen Beschluss zur Ausgestaltung und Umsetzung.

Grüne und CDU mahnen zu besserem Umgang mit Betroffenen

Der Justizausschuss machte sich am Mittwoch mit Blick auf die Unterstützung von Betroffenen auch für einen besseren sprachlichen Umgang der Behörden stark. Der Grünen-Abgeordnete Sebastian Striegel erklärte, Sprache und Empathie könne "sehr viel ausrichten". Defizite bei Behörden würden hierbei zurecht kritisiert. Die Perspektive der Opfer müsse gestärkt werden, so Striegel. Hintergrund waren Forderungen aus mehreren Petitionen, auf die vom Sozialministerium lediglich pauschal geantwortet worden sei.

Unterstützung für die Bemerkung aus der oppositionellen Grünen-Fraktion kam im Justizausschuss von der CDU-Abgeordneten Kerstin Godenrath. Sie plädierte für eine Diskussion darüber, wie man mit Opfern spreche. Wenn Betroffene Vorfälle in langwierigen Antragsverfahren immer wieder schildern müssten, führe das zu einer "erneuten Traumatisierung". Im schlimmsten Fall würden sie sich womöglich gar nicht mehr an Behörden werden.

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MDR (Felix Fahnert)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 08. Juni 2023 | 10:00 Uhr

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