Holzofen in einem Wohnzimmer
Öfen sind in Sachsen-Anhalts Wohnzimmern nicht nur Zierde, sondern werden teils auch zum Heizen genutzt. Bildrechte: IMAGO / MiS

Übergangsfrist endet Tausenden alten Öfen droht das Aus – Bußgelder drohen

29. Dezember 2024, 09:37 Uhr

In vielen Häusern in Sachsen-Anhalt stehen Kamine oder Heizöfen. Doch ab dem neuen Jahr dürfen Tausende von ihnen nicht mehr genutzt werden – andernfalls drohen hohe Bußgelder.

  • Neben Holzöfen und Kaminen sind auch Heizungsherde oder Waschkessel von den strengeren Grenzwerten betroffen.
  • Für Geräte, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 zugelassen wurden, endet nun die Übergangsfrist.
  • Bei einer weiteren Nutzung drohen den Betreibern hohe Bußgelder.

In Sachsen-Anhalt droht einigen älteren Öfen zum Jahreswechsel das Aus. Weil sie die dann die geltenden Richtwerte etwa für Feinstaub nicht einhalten, dürften sie nicht weiterbetrieben werden. Darauf hat Andreas Hampe von der Schornsteinfegerinnung Sachsen-Anhalt hingewiesen. 

Anfang dieses Jahres habe dies auf etwa 39.000 von insgesamt 275.000 sogenannten Einzelraumfeuerstätten in Sachsen-Anhalt zugetroffen. Dazu zählen neben klassischen Holzöfen und Kaminen auch Heizungsherde oder Waschkessel, sagte Hampe. 

Frau legt in einem Kamin Holz nach. 5 min
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Übergangsfrist endet

Obwohl die gesetzliche Regelung schon lange bekannt sei, habe das Thema viele Haushalte lange nicht interessiert, erklärte Hampe. Im Laufe des Jahres hätten sich dann aber immer mehr Menschen gekümmert, um beispielsweise Kamine auszutauschen oder nachzurüsten. 

Konkret sieht die Regelung vor: Für Geräte, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 zugelassen wurden, endet am 31. Dezember 2024 die Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2025 gelten auch für diese Öfen die Grenzwerte von 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. Das regelt die Bundesimmissionsschutzverordnung.

Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich

All diese Regeln rund um strengere Grenzwerte waren bereits 2010 vom Bundestag beschlossen worden. Je nach Baujahr wurden Übergangsfristen gewährt. Öfen und Kamine könnten entweder mit Feinstaubfiltern nachgerüstet werden oder eine Messung zeige, dass die Anlagen die Grenzwerte einhalten, sagt Hampe.

Für die weitere Nutzung nicht nachgerüsteter Kaminöfen können schlimmstenfalls Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

dpa, MDR (Daniel George)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 29. Dezember 2024 | 11:00 Uhr

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