Prozess am Landgericht Bombenbauer aus Halle verlässt Gericht trotz Haftstrafe als freier Mann
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04. Februar 2025, 15:36 Uhr
Ein Bombenbauer aus Halle ist vom Landgericht Halle zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Dem 37-Jährigen konnte dabei allerdings nicht nachgewiesen werden, eine schwere Gewalttat vorbereitet zu haben. Weil die Zeit in U-Haft angerechnet wird, muss der Mann nicht erneut ins Gefängnis.
- Ein 37-Jähriger ist vom Landgericht Halle zu einem Jahr Haft verurteilt worden.
- Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, eine Bombe gebaut und einen rassistisch motivierten Anschlag geplant zu haben.
- In seiner Wohnung soll der Angeklagte einen selbstgefertigten Sprengsatz aufbewahrt haben.
Im Prozess gegen einen 37-Jährigen aus Halle, dem der Bau einer Bombe sowie Anschlagspläne vorgeworfen worden waren, hat das Landgericht eine Haftstrafe von einem Jahr verhängt. Er wurde wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Verstoß gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz verurteilt.
Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sah das Landgericht allerdings nicht als erwiesen an. Dass er eine Bombe gebaut habe, die Menschen töten sollte, konnte demnach nicht nachgewiesen werden.
Zeit in U-Haft wird angerechnet
Nach der Urteilsverkündung konnte der Mann am Dienstag nach Hause gehen. Hintergrund ist, dass seine Zeit in Untersuchungshaft auf die Haftstrafe angerechnet wird. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft äußert sich am Dienstag noch nicht dazu, ob sie Revision einlegen wird.
Dem 37 Jahre alten Mann aus Halle war vorgeworfen worden, im April 2024 eine Bombe gebaut und damit einen Anschlag geplant zu haben – laut Anklage aus rassistischen Motiven. Außerdem stand er wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert.
37-Jähriger bestritt Anschlagspläne
Der Angeklagte hatte die Pläne während des Prozesses bestritten. Er sei kein Rechtsextremist und habe mit der selbstgebauten Bombe niemanden töten wollen. Die Bombe bezeichnete er als "Kunstobjekt". Seine Verteidigung forderte am Dienstag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.
Die Gerichtsverhandlung lief seit Anfang Januar. Der Mann gab vor Gericht auch an, es habe sich "nie um eine Bombe" gehandelt. Böller baue er aus Leidenschaft, seit seiner Kindheit habe er dafür eine Faszination. Anzünden wollte er den Sprengsatz eigenen Aussagen zufolge nicht, er habe seit mindestens einem Jahr in seiner Wohnung gestanden.
Im Video sehen Sie den Bericht vom Auftakt des Prozesses Anfang Januar.
Experte: Bombe war funktionsfähig
Zuletzt hatte sich am dritten Prozesstag (23. Januar) alles um die Frage gedreht, ob die selbstgebaute Bombe tatsächlich funktioniert hätte. Dazu sagte ein Sprengstoffexperte des Landeskriminalamts aus. Die sieben Kilo schwere Bombe, die der 37-Jährige aus einem Aluminiumkoffer gebaut hatte, war mit zwei sogenannten Polenböllern und einem leeren Feuerlöscher samt Zündvorrichtung gefüllt.
Da sie beim Einsatz vor Ort entschärft und dadurch erheblich beschädigt worden ist, konnte die Funktionsfähigkeit des Sprengsatzes nur rekonstruiert werden. Laut Aussage des Experten war sie funktionsfähig, hätte aber vermutlich keine größeren Schäden anrichten können.
Auf diese Aussage ging auch der Anwalt des Angeklagten ein, der den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, es handele sich um die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, als nicht mehr gegeben sieht. Noch am Montag hatte das Gericht dann weitere Zeugen anhört. Anschließend wurde ein psychologisches Gutachten über den Beschuldigten präsentiert.
Bombe in Wohnung in Halle entdeckt
An einem Vormittag im April 2024 soll der Angeklagte aus seinem weit geöffneten Wohnungsfenster einen Passanten rassistisch beleidigt und mit einem Softair-Sturmgewehr bedroht haben. Zweimal soll er dem Mann laut zugerufen haben: "Ich mach' euch platt!" Am Tag des Geschehens wurden bei dem Mann 2,5 Promille gemessen.
Passanten hätten SS-Runen an einer der Wände der Wohnung erkannt. Laut Staatsanwaltschaft nahm der 37-Jährige billigend in Kauf, dass die Bemalungen bemerkbar wären.
Der Sprengsatz wurde bei einer großangelegten Durchsuchung sichergestellt. In seiner Wohnung in Halle soll der Mann den Sprengsatz, eine sogenannte Splitterbombe, aufbewahrt haben. Auf seinem Schreibtisch seien weitere pyrotechnische Gegenstände gefunden worden.
37-Jähriger war vorbestraft
Der Mann war laut Staatsanwaltschaft wegen diverser Taten vorbestraft, vor allem wegen Vermögens- und Gewaltdelikten. Der Fall des 37-Jährigen, der in Boulevard-Medien als "Bomben-Rüdi" bezeichnet wurde, hatte bundesweit auf Aufsehen gesorgt.
MDR (Marc Weyrich, Cornelia Winkler, Anne Gehn-Zeller, Christoph Dziedo, Stephan Bringezu, Sebastian Gall, Kalina Bunk, Attila Dabrowski, Daniel Salpius, Felix Fahnert), dpa | Erstmals veröffentlicht am 07.01.2025
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 04. Februar 2025 | 13:00 Uhr