Ein Nachbar schaut über den Zaun.
Auf gute Nachbarschaft? – Wenn das nicht klappt, müssen Streitschlichter eingreifen. (Symbolbild) Bildrechte: Imago images/Markus van Offern

Streit ohne Gericht beilegen Zoff unter Nachbarn: Naumburg sucht Streitschlichter

25. November 2024, 12:51 Uhr

"Schlichten statt richten": Damit Rechtsstreitigkeiten nicht zwangsweise vor Gericht landen, können sie vorher geschlichtet werden. Dafür gibt es unter anderem Schiedsstellen in den Städten und Gemeinden. Naumburg sucht derzeit Schiedsmänner beziehungsweise -frauen.

Die Stadt Naumburg (Burgenlandkreis) sucht ehrenamtliche Streitschlichter. Wie die Stadt mitteilt, werden zwei Schiedspersonen für die kommenden fünf Jahre benötigt. Ihre Hauptaufgabe soll es sein, vor allem Konflikte unter Nachbarn zu schlichten. Ziel ist es laut Stadt, dass kleinere Streitigkeiten nicht mehr vor Gericht landen müssen.

Streitschlichter werden auf fünf Jahre gewählt

Luftaufnahme Naumburger Dom mit Stadtansicht
Falls in der Kreisstadt Naumburg ein Nachbarschaftsstreit vom Zaun bricht, sind Streitschlichter zur Stelle. (Archivbild) Bildrechte: IMAGO/Steffen Schellhorn

Für das Ehrenamt kann sich jeder bewerben, der mindestens 25 Jahre alt ist. Er oder sie muss den Hauptwohnsitz in Naumburg oder den dazugehörigen Ortschaften haben. Über weitere Voraussetzungen sowie die Bewerbungsfrist informiert die Stadt Naumburg auf ihrer Webseite.

Die Schiedspersonen werden den Angaben zufolge vom Gemeinderat gewählt. Anschließend werden sie vom Direktor des Naumburger Amtsgerichts berufen und verpflichtet.

Wann müssen Streitschlichter eingreifen?

Sachsen-Anhalts Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG) schreibt vor, dass insbesondere bei Nachbarschafts-Streitigkeiten oder Ehrverletzungen zuvor eine außergerichtliche Klärung versucht werden muss. Typische Fälle sind: Lärmbelästigung, herüberhängende Äste und Beleidigungen oder Verleumdungen.

Wo finde ich Streitschlichter?

Als Streitschlichter können Rechtsanwälte, Notare sowie die kommunalen Schiedsstellen in Erscheinung treten. Hier die Übersichten:

Wer kann Schlichter werden?

Ob Bedarf für Schiedsmänner oder -frauen besteht, darüber informieren die Gemeinden oder Städte. Eine formlose Bewerbung genügt. Schiedspersonen werden auf fünf Jahre gewählt. Laut Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sollten interessierte Personen etwa zehn Stunden pro Monat für das Ehrenamt einplanen. Spezielle Vorkenntnisse sind formal nicht erforderlich. Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sind jedoch von Vorteil. Außerdem müssen Schlichter unparteiisch auftreten.

MDR (Attila Dabrowski, Linus-Benedikt Zosel, André Plaul)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 25. November 2024 | 07:00 Uhr

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