Hilfe verweigert Burgenlandkreis kürzt Asylbewerbern die Leistungen

24. Juni 2024, 16:49 Uhr

Pflege von Parkanlagen oder Ausbesserung von Bänken auf der einen, Sprachkurse auf der anderen Seite – mit dieser Mischung versucht der Burgenlandkreis, arbeitslose Asylbewerber zu beschäftigen. Doch die meisten Betroffenen erscheinen nicht zu den Maßnahmen. Der Landkreis hat nun reagiert und bei einigen Menschen die Sozialleistungen gekürzt. Doch an der Art der Arbeitseinsätze gibt es auch Kritik.

Nach dem Landkreis Mansfeld-Südharz verpflichtet auch der Burgenlandkreis Asylsuchende zu Arbeiten für das Gemeinwohl. Nach Recherchen von MDR SACHSEN-ANHALT sind davon derzeit 96 Menschen betroffen. Der Landkreis setzt die Menschen in seinen eigenen Gesellschaften ein – etwa bei der Pflege von Parkanlagen, bei Mäharbeiten, oder der Beseitigung von Moos und Unkraut. Auch bei der Ausbesserung von Bänken, Schutzhütten und Geländern sollen Geflüchtete helfen. Arbeiten also, die man auch ungelernt ausüben kann.

Gekoppelt sind die Tätigkeiten nach Angaben des Kreises an einen Sprachkurs. Beides soll im täglichen Wechsel stattfinden. Davon erhofft sich der Landkreis, Menschen besser integrieren zu können.

Zwei Drittel bleiben Maßnahmen fern

Wie der Landkreis auf Anfrage mitteilte, nimmt aber nur knapp ein Drittel der Asylsuchenden regelmäßig an den Maßnahmen teil. Der Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich (CDU), sagte MDR SACHSEN-ANHALT, deshalb habe man erste Sanktionen verhängt. Sozialleistungen seien gekürzt worden, in weiteren Fällen liefen Anhörungen. Zu den konkreten Gründen, warum die Arbeit nicht angenommen wurde, wollte sich der Landrat nicht äußern. Gleichzeitig verwies er darauf, dass in vielen Fällen die Anhörungen noch laufen würden.

Nach Ansicht des Landrates ist es angemessen, die Menschen zu bestimmten Arbeiten zu verpflichten. Ziel bleibe aber, Migranten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bekommen.

Ein Mann sitzt an einem Tisch, davor ein Namensschild und ein Mikrofon
Die Kreisverwaltung des Burgenlandkreises um Landrat Götz Ulrich hat Sanktionen gegen Geflüchtete verhängt. Bildrechte: MDR SACHSEN-ANHALT/Marie-Luise Luther

Asylbewerberleistungsgesetz

Die Beschäftigungen für Geflüchtete, die nun durch mehrere Landkreise angewiesen wurden, gehen auf das Asylbewerberleistungsgesetz zurück. Unter §5 Arbeitsgelgenheiten heißt es dort: "In Aufnahmeeinrichtungen […] sollen Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. [...] Im Übrigen sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient."

Die Tätigkeiten wird dem Gesetz zufolge mit 80 Cent pro Stunde vergütet werden, sofern durch die Arbeit nicht höhere Ausgaben entstehen. Weigert sich jemand, diese Aufgaben auszuführen, können die Sozialleistungen zum Teil gekürzt werden.

Lamsa-Geschäftsführer: "Geflüchtete sind keine willfährigen, billigen Arbeitskräfte"

Anfang Juni hatte der Landkreis Mansfeld-Südharz 15 Asylsuchenden die Leistungen gekürzt. Der Grund: Sie sollen sich geweigert haben, bei Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser an der Helme zu helfen. Am Vorgehen des Kreises gab es Kritik. Der Geschäftsführer des Landesnetzwerkes Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (Lamsa), Mamad Mohamad, sagte MDR SACHSEN-ANHALT, Geflüchtete seien keine willfährigen, billigen Arbeitskräfte, denen man Arbeitseinsätze befehlen könne.

MDR (Attila Dabrowski, Jörg Wunram, Oliver Leiste)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 24. Juni 2024 | 12:00 Uhr

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