€žReichsbürger€œ-Aktivist Peter Fitzek bereitet sich in einem Saal des Landgerichts Dessau auf den Beginn der Verhandlung vor. 3 min
Peter Fitzek steht seit Montag in Dessau-Roßlau vor Gericht. Mehr dazu im Audio. Bildrechte: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
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Reichsbürger Peter Fitzek muss sich seit Montag in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Dessau verantworten. Zu Beginn äußerte er sich ausführlich.

MDR SACHSEN-ANHALT Mo 29.07.2024 12:17Uhr 03:12 min

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Selbsternannter "König von Deutschland" Berufungsverfahren in Dessau fortgesetzt: Zeugen sagen gegen Peter Fitzek aus

31. Juli 2024, 18:44 Uhr

Der selbsternannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, steht seit Montag erneut vor Gericht. In dem Berufungsverfahren am Landgericht Dessau-Roßlau muss er sich wegen Körperverletzung und Beleidigung verantworten. In erster Instanz war er deswegen zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Zu Beginn der Berufung hatte sich Fitzek ausführlich geäußert. Am Mittwoch wurden die Zeugen gehört.

Am Landgericht Dessau-Roßlau ist am Mittwoch das Berufungsverfahren gegen den selbsternannten "König von Deutschland" Peter Fitzek fortgesetzt worden. Die Verhandlung, an der auch rund 15 Anhänger des Angeklagten teilnahmen, zog sich mehr als acht Stunden in die Länge. Wie eine MDR-Reporterin berichtet, hatte Fitzek mehrere Beweisanträge gestellt und immer wieder die Zuständigkeit des Gerichts in Frage gestellt. Alle Anträge wurden jedoch abgewiesen.

Erst am späten Mittwochnachmittag konnte das Gericht die Zeugen hören, unter anderem die Mitarbeiterin des Landkreises Wittenberg. Sie schilderte nach MDR-Informationen, wie der Angeklagte sie gegen eine Wand gestoßen und mit dem Fuß getreten habe. Fitzek selber sieht sich als Opfer der Justiz und sprach davon, dass die Polizei Akten gefälscht hätte, um ihm zu schaden.

Fitzek stellt Antrag auf zweiten Anwalt

Am Montag, zu Beginn des Prozesses, hatte zunächst der Sitzungsraum gewechselt werden müssen. Für das Verfahren war ursprünglich ein kleiner Saal vorgesehen. Da 15 bis 20 Fitzek-Anhänger und mindestens ebenso viele Journalisten zum Gericht kamen, gab es einen Umzug in einen größeren Verhandlungssaal.

Fitzek hatte zudem den Antrag gestellt, einen zweiten Anwalt zuzulassen. Diesem wurde stattgegeben. Der neue Rechtsbeistand ist ein Volljurist aus Halle, der in Wittenberg aufgewachsen ist und der keine Anwaltslizenz mehr hat. Nach MDR-Informationen war der Mann zu DDR-Zeiten Offiziersschüler bei der Stasi, gründete in Dresden einen Pegida-Förderverein und vertrat danach viele Rechtextreme.

Zuständigkeit des Gerichts infrage gestellt

Der Angeklagte und seine Verteidiger stellten bereits am Montag die Zuständigkeit des Gerichts infrage und forderten, dass das Verfahren eingestellt wird. Seine Forderung erläuterte Fitzek am Montag selbst in einer Erklärung. Drei Stunden lang führte er seine Weltsicht vor Gericht aus. Wie ein MDR-Reporter berichtet, lief Fitzek zwischendurch durch den Saal und wurde vom Gericht bei seinen Ausführungen nicht unterbrochen.

Bereits zahlreiche Gerichtsverfahren gegen Fitzek

Dem Angeklagten droht in dem Berufungsverfahren eine erneute Gefängnisstrafe. Fitzek geht gegen ein Urteil des Amtsgerichts der Lutherstadt Wittenberg vor. Dort war gegen ihn eine Haftstrafe von acht Monaten verhängt worden – ohne Bewährung. Dabei ging es um eine Tat aus dem Frühjahr 2022. Fitzek soll im Wittenberger Landratsamt eine Security-Mitarbeiterin gestoßen und getreten haben. Außerdem soll er zwei Bundeswehrangehörige beleidigt haben.

Fitzek stand schon häufig vor Gericht, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und illegaler Bankgeschäfte. 2018 musste er ins Gefängnis, wurde aber 2019 wieder entlassen, weil die Untersuchungshaft angerechnet worden war. Fitzek hatte vor zwölf Jahren am Stadtrand von Lutherstadt Wittenberg das "Königreich Deutschland" ausgerufen und sich zu dessen Herrscher erklärt. Er wird der Reichsbürgerszene zugeordnet.

Reichsbürger Die sogenannten Reichsbürger in Deutschland behaupten, dass das Deutsche Reich (1871-1945) weiter existiert. Die Bundesrepublik und ihre Gesetze erkennen sie nicht an. 

Ein Urteil war zunächst für den Prozesstag am Mittwoch, den 31. Juli, erwartet worden. Durch die dreistündige Begründung Fitzeks am Montag hatte das Gericht laut eines Sprechers aber nicht wie geplant mit der Beweisaufnahme beginnen können.

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Das in den Jahren 1922/23 erbaute Schloss in Bärwalde diente zu DDR-Zeiten als Lungenklinik. Heute ist das denkmalgeschützte Gebäude in Privatbesitz und dient zu Wohnzwecken. Bildrechte: MDR/Martin Kliemank

dpa, MDR (André Damm, Anja Höhne, Lucas Riemer, Kalina Bunk, Grit Lichtblau-Horn, Sarah-Maria Köpf), epd

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 29. Juli 2024 | 12:00 Uhr

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