Eine Kerze und Blumen liegen vor dem Bild von Oury Jalloh.
Oury Jalloh ist in Gewahrsam der Polizei gestorben. Bildrechte: imago/Future Image

Tod in Polizeizelle Oury Jalloh: Familie legt Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein

06. Juli 2023, 09:44 Uhr

Die Familie von Oury Jalloh zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Jalloh verbrannte vor 18 Jahren in einer Polizeizelle in Dessau. Die Todesumstände wurden bis heute nicht abschließend aufgeklärt. Die Familie hofft, dass Ermittlungen wieder aufgenommen werden.

Die Familie von Oury Jalloh hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Sie will erreichen, dass die Ermittlungen im Fall Jalloh wiederaufgenommen werden. Das teilte die "Initiative Oury Jalloh" am Mittwoch mit. Der Mann war 2005 in einer Polizeizelle in Dessau verbrannt.

Jallohs Bruder Saliou sagte, es habe in dem Fall keine angemessenen Untersuchungen der Todesumstände gegeben. Zentrale Fragen seien nicht beantwortet, dennoch seien Dritte an den Ermittlungen nicht beteiligt worden. Wichtige Beweismittel sollen nicht untersucht, oder sogar vernichtet worden sein, sagt Saliou Jalloh.

Bundesverfassungsgericht wies Klage ab

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte eine Verfassungsbeschwerde von Jallohs Bruder abgewiesen. Die Richter in Karlsruhe hatten entschieden, dass das Einstellen der Ermittlungen nicht gegen das Grundgesetz verstieß.

Insbesondere die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg habe eingehend geprüft, ob sich über den bisherigen Ermittlungsstand hinaus weitere erfolgversprechende Ermittlungsansätze ergeben könnten.

Ein Mann mit dem Bild von Oury Jalloh auf dem Pullover streckt die rechte Hand zur Faust geballt während einer Demo in die Luft.
Saliou Jalloh, Burder des verstorbenen Mannes. (Archivbild) Bildrechte: IMAGO/Christian Schroedter

Staatsanwaltschaft schloss technische Ursachen für Brand aus

Oury Jalloh war ein Asylbewerber aus Dessau. Sein Tod hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Er war in Dessau in Gewahrsam, weil er mehrere Frauen belästigt und Widerstand gegen die Polizei geleistet haben soll. Die Staatsanwaltschaft schloss 2005 technische Ursachen für den Brand aus.

Unter anderem, weil der damals 36-Jährige gefesselt und die Matratze in der Zelle schwer entflammbar gewesen sein soll, gab es immer wieder Zweifel an der Version der Behörde, nach der sich der Festgenommene selbst angezündet haben soll.

epd, MDR (Julia Heundorf)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 06. Juli 2023 | 07:00 Uhr

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