Verfassungsbeschwerde abgewiesen Familie von Oury Jalloh zieht vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
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27. Februar 2023, 16:57 Uhr
Der Fall des 2005 in Polizeigewahrsam verbrannten Oury Jalloh soll vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden. Dies ist der letzte mögliche Schritt zur Klärung des Falles. Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche eine Verfassungsbeschwerde von Jallohs Bruder abgelehnt.
Die Familie des 2005 in einer Dessauer Polizeiwache verbrannten Asylbewerbers, Oury Jalloh, will den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Das teilte die Initiative "Break the Silence" in einer Pressemitteilung mit.
Letzte Instanz: Europäischer Gerichtshof
Die Familie unternimmt diesen Schritt, nachdem am vergangenen Donnerstag eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe von Jallohs Bruder nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Die Einstellung weiterer Ermittlungen verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschieden die Karlsruher Richter.
Der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist die letzte Möglichkeit, den Fall rechtlich aufzuklären.
Fehler bei Polizei und Behörden, Tathergang weiter unklar
Seit dem Tod von Oury Jalloh sind die genauen Umstände nicht vollständig klar. Nach den Ermittlungen der Behörden soll Jalloh den Brand selbst gelegt haben, obwohl er an Händen und Füßen gefesselt war. Mehrere Initiativen zweifeln aber an dieser Darstellung und werfen Staatsanwaltschaft und Polizei Vertuschung vor.
Ein Polizist wurde 2012 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil er nicht dafür gesorgt hatte, dass der Mann aus Sierra Leone korrekt beaufsichtigt wurde.
In einem 300-seitigen Untersuchungsbericht stellten zwei Sonderermittler zahlreiche Fehler der Polizei und anderer Behörden fest – aber sahen keine weiteren Ansätze für Mordermittlungen. Die Initiative Oury Jalloh spricht von "Mord".
epd, MDR (Sebastian Gall)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 27. Februar 2023 | 18:00 Uhr