Landkreis Anhalt-Bitterfeld Entmachtung von Bürgermeister in Muldestausee rechtswidrig
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20. März 2025, 16:26 Uhr
Der Bürgermeister von Muldestausee, Ferid Giebler, darf in seinen Kompetenzen nicht beschnitten werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als zuständige Kommunalaufsicht. Voriges Jahr hatte der Gemeinderat dem Bürgermeister wichtige Befugnisse entzogen.
Die starke Begrenzung der Befugnisse von Muldestausees Bürgermeister durch den dortigen Gemeinderat ist rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als zuständige Kommunalaufsicht. In einer Stellungnahme, die MDR SACHSEN-ANHALT vorliegt, ordnet der Kreis das Vorgehen des Rates im August 2024 in Teilen sogar als Akt der Willkür ein – genauer gesagt als Verstoß gegen das "Willkürverbot".
Der Kreis verlangt nun die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses, der in einigen Aspekten auch noch zusätzlich das Kommunalverfassungsgesetz verletze.
Geringere Wertgrenze, Ausschluss aus Ausschüssen
Im Sommer vergangenen Jahres hatte die AfD mit Stimmen von CDU und Freier Fraktion – zu der auch ein SPD-Politiker gehört – die Hauptsatzung der Gemeinde geändert und damit insbesondere die Kompetenzen von Bürgermeister Ferid Giebler (parteilos) beschnitten. So sollte er fortan nur noch bis zu einer Wertgrenze von 5.000 Euro über Ausgaben der Verwaltung eigenverantwortlich – also ohne den Gemeinderat – entscheiden dürfen. Zuvor waren es 10.000 Euro. Auch sollte Giebler künftig kein stimmberechtigtes Mitglied mehr in beschließenden Ausschüssen sein dürfen.
Der Beschluss hatte den Gemeinderat nur mit knapper Mehrheit passiert. Die Gegner der Entscheidung warfen den Initiatoren damals vor, keine ausreichende Begründung für ihr Vorgehen geliefert zu haben. Zum selben Ergebnis kommt jetzt auch die Kommunalaufsicht.
Kommunalsaufsicht: "Änderung nicht nachvollziehbar"
Die Begründung der CDU-Fraktion, Giebler durch die Änderung der Hauptsatzung stärker kontrollieren zu wollen, ist laut Kreis nicht nachvollziehbar. "Mit den Wertgrenzen werden Entscheidungsbefugnisse und keine Kontrollmechanismen definiert", ergänzt der Kreis auf Nachfrage von MDR SACHSEN-ANHALT.
Richtschnur für die Höhe der Wertgrenzen, bis zu denen der Bürgermeister eigenverantwortlich Geld ausgeben darf, sei das ordnungsgemäße Funktionieren der Verwaltung – also eine reibungslose Aufgabenerfüllung. Seien solche Grenzen einmal festgelegt, könnten diese auch nicht ohne sachlichen Grund wieder nach unten verschoben werden.
Erhöhung der Wertgrenze "wäre plausibel"
Im Fall Muldestausee bestand die Grenze von 10.000 Euro laut Stellungnahme des Kreises bereits seit dem Jahr 2010. Wegen Preissteigerungen, Inflation und gestiegenem Haushaltsvolumen in Muldestausee sei daher sogar eher eine Erhöhung der Wertgrenze plausibel, wie sie von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen worden sei.
Der Gemeinderat hat jetzt Zeit, den Beschluss zur Befugnisbegrenzung des Bürgermeisters zurückzunehmen.
MDR (Daniel Salpius, Oliver Leiste)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 20. März 2025 | 13:00 Uhr
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