Disziplinarverfahren Bitterfeld-Wolfen: Ermittlungen gegen Oberbürgermeister brauchen noch Zeit
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12. April 2024, 15:54 Uhr
In die Ermittlungen gegen Bitterfeld-Wolfens Oberbürgermeister Armin Schenk (CDU) ist nun auch die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eingebunden, ein herkömmliches Prozedere bei einem Einspruch. Laut Behörde werden die Ermittlungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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- Laut Behörden werden die Ermittlungen gegen Bitterfeld-Wolfens Oberbürgermeister Armin Schenk noch einige Zeit dauern und auch die Staatsanwaltschaft ist nun eingebunden.
- Es geht um Vorwürfe der Untreue im Zusammenhang mit einem Grundstücks-Tausch.
- Auch in Bezug auf die Oberbürgermeisterwahl im vergangenen Jahr gibt es Vorwürfe gegen Schenk.
In die Aufarbeitung mehrerer disziplinarrechtlicher Vorwürfe gegen den amtierenden Oberbürgermeister von Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld), Armin Schenk, ist nun auch die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg involviert. Die Ermittlungen könnten noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Neue Vorwürfe um eine mögliche Verletzung des Neutralitäts-Gebotes im Wahlkampf wurden mit einem bereits bestehenden Disziplinarverfahren gegen den CDU-Politiker verknüpft, wie der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bestätigte.
Im Fall eines umstrittenen Grundstücks-Tausches ist nun auch die Generalstaatsanwaltschaft eingebunden. Der zweite Vorwurf dreht sich um die Oberbürgermeisterwahl im vergangenen Jahr. Der Landkreis als Kommunalaufsicht hat beide Komplexe in einem Disziplinarverfahren zusammengefasst. Dieses ist aber bis zu einer Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft ausgesetzt.
Gegen den Kommunalpolitiker, der seit 2017 Oberbürgermeister der Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist, wird bereits seit August 2023 ein Disziplinarverfahren geführt. Ihm wird vorgeworfen, bei einem Flächen-Tausch mit einem Unternehmen für einen Schaden der Stadt gesorgt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat daraufhin wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Über den eingelegten Einspruch muss nun die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg befinden.
Disziplinarverfahren wartet auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
"Über die zeitliche Dauer der hiesigen Befassung können keine verlässlichen Angaben gemacht werden", teilte die Behörde mit. Die umfangreichen Unterlagen erforderten eine eingehende Prüfung.
Ende Februar hatte der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen zusätzlich Schenks Agieren während der Oberbürgermeisterwahl 2023 moniert. Jene Vorwürfe wurden nun mit dem bestehenden und derzeit ausgesetzten Verfahren verknüpft. Konkret wird Schenk die Verletzung des Neutralitäts-Gebotes vorgeworfen. Schenk äußerte sich auf Anfrage nicht zu den Verfahren gegen ihn.
Klage gegen Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl
Zuerst hatte die AfD die Vorwürfe gegen Schenk erhoben. Ihr Kandidat Henning Dornack hatte im Oktober vergangenen Jahres die Stichwahl gegen den Amtsinhaber verloren. Die Partei hatte die Wahl daraufhin beanstandet, in den Blick gerieten dadurch unter anderem die Zahl der Briefwahl-Stimmen für Amtsinhaber Schenk und die Art des Wahlkampfes. Der Stadtrat sah das anders und votierte Mitte Januar jedoch für die Gültigkeit der Abstimmung.
Ein Parteimitglied der AfD in Sachsen-Anhalt hatte danach vor dem Verwaltungsgericht in Halle Klage gegen die Wahl eingereicht. Das Verfahren befinde sich noch im Anfangsstadium, erklärte das Verwaltungsgericht auf Anfrage. Auch da scheint ein Zeitpunkt für eine Entscheidung derzeit nicht absehbar.
dpa, MDR (Mario Köhne)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 11. April 2024 | 16:30 Uhr
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