Aufgaben MDR-Rundfunkrat überwacht Erfüllung des Auftrags
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28. Februar 2024, 15:00 Uhr
Der MDR-Rundfunkrat trägt dafür Sorge, dass der Mitteldeutsche Rundfunk seinen staatsvertraglichen Auftrag im Interesse der Meinungsbildungsfreiheit wahrnimmt. Er wählt die Intendantin oder den Intendanten und berät sie oder ihn in allgemeinen Angelegenheiten der Angebote.
Der MDR-Rundfunkrat wacht darüber, dass der Mitteldeutsche Rundfunk seinen staatsvertraglichen Auftrag gemäß dem Gesetz erfüllt. Seine Mitglieder vertreten die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks.
MDR-Rundfunkrat hat wichtige Kontroll- und Beschlussfunktion
Der MDR-Rundfunkrat trägt sehr viel Verantwortung. Er hat wichtige Kontroll- und Beschlussfunktionen, berät und beschließt über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den MDR. Auf diese Weise stellt er sicher, dass die Angebote des MDR unabhängig und vielfältig sind, dass die gesetzlich festgelegten programmlichen und unternehmerischen Aufgaben erfüllt werden.
Die Aufgaben des Rundfunkrates und seiner Ausschüsse sind in den Paragrafen 17 und 21 des MDR-Staatsvertrages geregelt.
Die maßgeblichen Aufgaben des Rundfunkrates sind:
- Wahl und Abberufung der Intendantin bzw. des Intendanten
- Beratung der Intendantin bzw. des Intendanten in allgemeinen Angelegenheiten der Angebotsgestaltung
- Zustimmung zur Berufung der Direktorinnen oder Direktoren
- Überwachung der Einhaltung der Angebotsgrundsätze
- Genehmigung des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates
- Durchführung von Genehmigungsverfahren gemäß § 32 Medienstaatsvertrag für neue oder wesentlich veränderte Telemedienangebote, sog. Drei-Stufen-Test-Verfahren
Die Ausschüsse des MDR-Rundfunkrates bereiten die Beschlüsse des Rundfunkrates in Angelegenheiten der Angebote vor. Sie können der Intendantin oder dem Intendanten in diesen Angelegenheiten Empfehlungen geben.