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Mit dem Drei-Stufen-Test prüft der Rundfunkrat, ob ein neues oder wesentliche Änderungen bestehender Telemedienangebote zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören.
Der Medienstaatsvertrag sowie das MDR- bzw. ARD-Genehmigungsverfahren für Telemedienangebote bilden die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Drei-Stufen-Tests.
Der Rundfunkrat des MDR hatte am 10.10.2022 beschlossen, ein Drei-Stufen-Test-Verfahren für das Telemedienangebot "ARD Kultur" zu eröffnen.
Der MDR-Rundfunkrat hat bislang elf Drei-Stufen-Tests durchgeführt. Hier finden Sie alle Veröffentlichungen zu den Verfahren.