Deutsch-polnische Beziehung Bundesverfassungsgericht weist Klagen gegen Grenze ab
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13. November 2020, 16:55 Uhr
Die Geschichte der Oder-Neiße-Grenze ist lang. Sie beginnt am 2. August 1945 mit dem Potsdamer Abkommen und findet am 13. Juli 1992 mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ihre Bestätigung.
Der Grund, weshalb die Karlsruher Richter dieses Urteil überhaupt fällen mussten, waren elf Klagen. Vertriebene, die aus den ehemaligen deutschen Gebieten hinter der Oder-Neiße-Grenze kommen, hatten gegen den deutsch-polnischen Grenzvertrag Verfassungsbeschwerden eingereicht. Sie sahen sich in ihren Eigentums- und anderen Grundrechten verletzt, weil sie befürchteten, auf ihren privaten Eigentum jenseits der Grenze keinen Anspruch mehr zu haben. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerden aber als unzulässig ab, weil mit dem Vertrag lediglich die schon seit langem bestehende Grenze nun auch nach Bundesrecht festgelegt wurde - Regelungen in Sachen Eigentum der Vertriebenen blieben unberührt. Schon 1950 hatte die DDR die Oder-Neiße-Grenze anerkannt. Die Bundesrepublik folgte 20 Jahre später mit der Unterzeichnung des Warschauer Paktes.
Mit seiner Entscheidung im Juli 1992 bestätigte das Bundesverfassungsgericht schließlich den deutsch-polnischen Grenzvertrag, der am 14. November 1990 von Bundesaußenminister Hans Dietrich Genscher und seinem polnischen Amtskollegen Krystof Skubiszewski unterzeichnet wurde. Darin erkannten beide Länder die bestehende Grenze zwischen Deutschland und Polen an. Sie verpflichteten sich damit, ihre Souveränität sowie territoriale Integrität uneingeschränkt zu achten. Am 16. Januar 1991 trat der Vertrag in Kraft. Damit die Voraussetzung für den Nachbarschaftsvertrag geschaffen. In ihm steht, wie sich die polnisch-deutschen Beziehungen politisch, wirtschaftlich und kulturell konstruktiv entwickeln sollen.